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Auf dieser Seite sind Inhalte, Dokumente und Links zum Themenfeld "Kiesabbau" zusammengestellt. Sie soll als Bezugspunkt zum Landesentwicklungsplan und zum Landeswassergesetz NRW dienen.
Download des Niederrhein-Appells
2008 wurde der Niederhein-Appell formuliert. Er entstand aus dem Protest vieler Menschen am Niederrhein gegen eine übermäßigen Kiesabbau. Viele von Ihnen schlossen sich in örtlichen Initiativen zusammen.
Unter Mitwirkung von Umweltschutzverbänden und vielen regionalen Vertretern aus allen Parteien formulierten sie den Niederrhein-Appell.
Zuletzt wurde beim Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW im Mai 2015 der folgende Text beschlossen:
Auch der Kiesabbau gefährdet Naturräume. Wir müssen dafür eintreten, dass die Kiesabbauflächen begrenzt und der Bedarf aus Recyclingmaterial gedeckt wird. Wir stehen weiterhin hinter dem „Niederrhein-Appell“ und fordern eine erhebliche Einschränkung der zukünftigen Abbauflächen. Insbesondere schützenswert sind Grünlandflächen, Wasserschutzzonen und Böden zur Nahrungsmittelproduktion. Kiesabbau gefährdet auch das Grundwasser, da schützende Bodendecken entfernt und Grundwasserströme offen gelegt werden. Die Begrenzung der Rohstoffgewinnung wollen wir durch eine restriktive Bedarfsplanung erreichen. Durch eine Kiesabgabe kann der Druck zur Erhöhung der Recyclingquote verstärkt und der Export von „Billig“-Kies reduziert werden.
Deutlich sichtbar werden die fatalen Auswirkungen des Kiesabbaus auf dem Video der Initiative EDEN e.V., Rees.
Am 21.3.2013 fand das interregionales Bürgerforum zum Kiesabbau mit mehr als 300 Teilnehmern aus den Regionen Niederrhein, Westmünsterland, Achterhoek und Osnabrücker Land statt. Sie lehnen eine Ausdehnung des Kiesabbaus in ihren Regionen ab und unterstützen das
Ressource Kies nachhaltig nutzen - Kiesraubbau stoppen
Wir greifen die Initiativen des „Niederrhein-Appells“ auf. Statt der bisherigen Vorrang-Politik für Kies und Sand ist es notwendig, umgehend den Raubbau zu stoppen, das Prinzip der Nachhaltigkeit zu verankern und eine restriktive Bedarfsprüfung landesplanerisch verbindlich festzuschreiben. Darüber hinaus wollen wir einen „Kieseuro“ in NRW einführen, bundesweit das Schlupfloch Bergrecht abschaffen, Recyclingpotenziale ausschöpfen und sicherstellen, dass vorhandene Kiesabgrabungen naturgemäß rekultiviert werden.
Ressource Kies nachhaltig nutzen
Rohstoffförderung führt in einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen zwangsläufig zu Konflikten um die Nutzung des knappen Raumes. Die Diskussionen im Regionalrat Düsseldorf zum Kiesabbau zeigen, dass mit fortschreitender Flächeninanspruchnahme die Akzeptanz für die Rohstoffgewinnung schwindet.Wir greifen weiterhin die Initiativen des „Niederrhein-Appells“ auf.
Es gilt, Fehlentwicklungen zu stoppen, das Prinzip der Nachhaltigkeit und eine restriktive Gebietsprüfung landesplanerisch umzusetzen. Darüber hinaus wollen wir eine Kiesabgabe in NRW einführen, bundesweit das ,Schlupfloch´ im Bergrecht schließen, Recyclingpotenziale ausschöpfen und sicherstellen, dass vorhandene Kiesabgrabungen naturgemäß rekultiviert werden.
Ausschnitt "9.2 Nichtenergetische Rohstoffe" des LEP in synoptischer Darstellung (Entwurf 1 und Entwurf 2)
Das Aktionsbündnis "Niederrhein-Appell" stellt hierzu fest, dass der 2. Entwurf noch eine wesentliche Verschlechterung gegenüber dem 1. Entwurf darstellt, vor allem da die "Tabu-Gebiete" entfernt wurden und damit die Wasserschutzgebiete nicht ausreichend berücksichtigt sind (vgl. auch die Stellungnahme des Kreises Wesel).
9.2 Nichtenergetische Rohstoffe
Ziel 9.2-3 Tabugebiete und Grundsatz 9.2-4 Zusätzliche Tabugebiete
Die Naturschutzverbände sprechen sich ganz entschieden gegen die Streichung des Ziels 9.2-3 Tabugebiete sowie des Grundsatzes 9.2-4 Zusätzliche Tabugebiete aus. In ihrer Stellungnahme vom 14.2.2015 hatten sie die damalige landesplanerische Absicht, „Tabugebiete“ für die Ausweisung von BSAB festzulegen, als Möglichkeit abbaubedingte Konflikte in Schutzgebieten von vornherein zu vermeiden, gerade begrüßt. Sie verweisen daher an dieser Stelle noch einmal explizit auf die damals vorgebrachten Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge (vgl. S. 77ff der Stellungnahme vom 14.2.2014)
Link zur Stellungnahme zum 1. Entwurf
Link zur Stellungnahme zum 2. Entwurf
zu § 35 Wasserschutzgebiete
Hierin werden die Wasserschutzzonen explizit gegen Abgrabungen unter Schutz gestellt. Es sind allerdings Formulierungen enthalten, die Ausnahmen zulassen. Unklarheit besteht auch darin, inwieweit Ausnahmen zulässig sein können, auch wenn der Hinweis gegebn wird, dass dies i.a. nur Gebiete der Zone IIIc sein könnten.
Gesamttext Landeswassergesetz 1. Entwurf
Stellungnahme Naturschutzverbände
Stellungnahme IHK
Die SPD Wesel bot den großen regionalen Kiesfirmen bereitwillig eine große Bühne für deren einseitige Selbstdarstellung. In die unkritischen Jubelgesänge reihte sich sogar die Weseler SPD - Bürgermeisterin Frau Ulrike Westkamp ein. Der Moderator des Abends, Landtagsabgeordneter Norbert Meesters (SPD), hielt den offenbar vorinszenierten Verlauf der Veranstaltung konsequent auf Kies-Kurs. Kritische Anmerkungen und nicht genehme Beiträge aus den Zuschauerrängen hatten keine Chance, sie wurden durch Wortabschneidung und sogar durch Mikrophon Abschaltung im Keim unterbunden. Mehr »