Überall Kraftwerke?

Mit einer Öffnungsklausel im Gebietsentwicklungsplan soll künftig in allen Bereichen der gewerblichen und industriellen Nutzung die Darstellung potenzieller Standorte für Kraftwerke zur vorrangigen öffentlichen Versorgung ermöglicht werden. Die Entscheidung über den Kraftwerksbau soll sozusagen kommunalisiert werden. Dazu hat die bündnisgrüne Kreistagsfraktion folgenden Antrag eingebracht:

14.06.07 – von J. Bartsch, Grüne Fraktion –

Der Kreistag beschließt: Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme die nachstehenden Anregungen und Bedenken auf und lehnt aus diesen Gründen die geplante 49. GEP-Änderung ab.

Ferner teilt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme der Bezirksregierung die Absicht des Kreistages auf Herausnahme der Kohlekraftwerkstandorte Bislich-Vahnum und Winnenthal mit.

 

Zum Sachverhalt und Begründung:

Am 29.03.2007 hat der Regionalrat Düsseldorf die 49. Änderung des Regionalplanes beschlossen. In diesem Verfahren wird auch der Kreis Wesel um eine Stellungnahme gebeten.

Gegenstand der Änderung ist eine Anpassung des textlichen Zieles im Kapitel 3.9. (Ziel 1) „Standorte der vorhandenen Anlagen für Neubau, Ausbau oder Erweiterung sichern“.

Mit einer Öffnungsklausel soll künftig in allen Bereichen der gewerblichen und industriellen Nutzung (GIB) die Darstellung potenzieller Standorte für Kraftwerke zur vorrangigen öffentlichen Versorgung jeglicher Art ermöglicht werden. Die Entscheidung über den Kraftwerksbau soll sozusagen kommunalisiert werden.

Zwar soll der Modernisierung bestehender Anlagen und der Ersatz durch umwelt-freundlichere Anlagen mit einer höheren Effizienz eine besondere Bedeutung eingeräumt werden, jedoch ohne dieses Ziel im Gebietsentwicklungsplan näher zu definieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beurteilt diese Öffnungsklausel unter folgenden Gesichtspunkten sehr kritisch.

  • Mit der Öffnungsklausel werden auch potenziellen Ersatzbrennstoff-Kraftwerken (sogenannten EBS-Kraftwerken) Tür und Tor geöffnet. Unter dem verharmlosenden Begriff Ersatzbrennstoff oder sogar Bio-Kraftwerke segelnd, befürchten wir, dass es sich in vielen Fällen um getarnte Müllverbrennungsanlagen handelt.
  • Ersatzbrennstoffe (EBS) werden aus flüssigen oder pastösen besonders über-wachungsbedürftigen Abfällen hergestellt. Vor diesem Hintergrund sehen wir die geringeren Anforderungen an die Abgasreinigung als besonders problematisch an.

Zitat aus dem Entsorgungsatlas des Landesumweltamtes (LUA):

"Nachteil und ökonomischer Anreiz zugleich ist, dass die Verwertungsanlagen (Zementwerke, Kraftwerke, Feuerungsanlagen) im Allgemeinen deutlich geringere Anforderungen an die Abgasreinigung einhalten müssen als die Abfallverbrennungsanlagen, in denen die Abfälle bisher häufig entsorgt wurden. Damit läuft die Abfallwirtschaft Gefahr, die Fortschritte der Luftreinhaltepolitik zu konterkarieren".

(Zitat Ende)

Zur Beurteilung und Abwägung einer Kraftwerksinvestition im Hinblick auf die Errichtung zukunftsfähiger und effizienter Energiestrukturen, wie sie die Richtlinie der EU 2004/8/EG fordert, fehlen den Kommunen belastbares Zahlenmaterial und Kriterien für die Abwägung.

  • Zu befürchten ist im Ergebnis ein unkoordiniertes Nebeneinander der verschiedenen Kraftwerksanlagen mit geringen Wirkungsgraden. Für Verbraucher und die ansässige Industrie läuft dies auf einen Standortnachteil für NRW hinaus.
  • Die von der Bundesregierung proklamierten Klimaziele werden so unterlaufen.
  • In der vorgeschlagenen Änderung des Gebietsentwicklungsplanes fehlt eine Vorgabe für den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes, sodass dadurch auch die Errichtung von Kohlekraftwerken mit geringem Wirkungsgrad ermöglicht wird.
  • Aus unserer Sicht wird damit den Vorgaben der EU-Richtlinie 2004/8/EG zur Förde¬rung hochleistungsfähiger Energiestrukturen auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung nicht Rechnung getragen. Ziel dieser Richtlinie ist, die vorhandene Kraft-Wärme-Kopplung zu verstärken und neue Anlagen zu fördern sowie mittel- und langfristig den erforderlichen Rahmen für eine hoch leistungsfähige Kraft-Wärme-Kopplung mit definierten Referenzwirkungsgraden zu schaffen.

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