Planungssicherstellungesetz und umweltrechtliche Verfahren

21.05.20 – von M. Schramm –

Das Planungssicherstellungssetz hat kürzlich den Bundestag passiert. Wesentliches Element ist die quasi Aussetzung des klassischen Erörterungstermins in umweltrechtlichen Verfahren bis Ende März 2021 und den möglichen Ersatz durch z.B. eine Online-Konsultation.

Hierzu bitten wir die Verwaltung um eine Erläuterung und Einschätzung der Konsequenzen dieses Gesetzes für den Kreis Wesel und die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

  • Welche Planfeststellungsverfahren werden im Moment vom Kreis geführt und in welchen ist er zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert? 
    In diesem Zusammenhang bitten wir, kontinuierlich über neue Verfahren informiert zu werden.
  • Wie wird sich die Verwaltung selbst verhalten und wie sich zu den nicht mehr durchzuführenden ordnungsgemäßen Erörterungsterminen positionieren?
  • Der Presse war zu entnehmen, dass eine weitere Abgrabung Vahnum-Mehr direkt hinter der Kreisgrenze auf Reeser Gebiet beantragt worden ist. Gilt für dieses Verfahren das neue Gesetz auch schon? Welche Stellungnahme hat der Kreis ggf. abgegeben?
  • Die Beteiligung der Bevölkerung und die Offenlage ist wegen der Corona-Krise noch nicht erfolgt. Erfolgt die Offenlage auch in der Stadt Wesel? 

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