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18.02.09 –
„Das ist ein sehr guter Tag für die Demokratie und die politische Kultur in unserem Lande. Das Verfassungsgericht hat dem offenkundigen Versuch von CDU und FDP, den Kommunalwahltermin aus parteitaktischem Kalkül vorzuziehen und politisch zu manipulieren, eine eindeutige Absage erteilt. Der Wählerwille ist kein Spielball parteipolitischer Willkür.“
Neben Innenminister Wolf, der zum vierten Mal mit einem von ihm verantworteten Gesetz vor dem Verfassungsgericht gescheitert sei, trage die Verantwortung vor allem Ministerpräsident Rüttgers.
Hubert Kück: „Die parteipolitische Tricksereien müssen jetzt ein Ende haben. Wir fordern CDU und FDP auf, das Naheliegende zu tun: die Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das sichert eine hohe Wahlbeteiligung, und die Kommunen können Kosten sparen. Die Menschen in NRW wissen sehr genau, ob sie den Deutschen Bundestag oder ihren Stadtrat wählen. Und sie wissen auch, mit welcher Stimme es um die Bundeskanzlerin oder ihren Bürgermeister geht.“
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