Hähnchenmastanlage: Grüne haken nach

Im Februar 2008 hatte ein Schermbecker Landwirt einen Antrag für den Bau eines Stalls für bis zu 39.900 Tiere gestellt. Im September 2009 erteilte der Kreis Wesel zugunsten des landwirtschaftlichen Betriebs die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb dieser Erweiterung.

26.02.14 –

Im Februar 2008 hatte ein Schermbecker Landwirt einen Antrag für den Bau eines Stalls für bis zu 39.900 Tiere gestellt. Im September 2009 erteilte der Kreis Wesel zugunsten des landwirtschaftlichen Betriebs die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb dieser Erweiterung.

Mit der Begründung, dass von der geplanten Anlage unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgingen, hatte das Verwaltungsgericht einer Klage der AnwohnerInnen stattgegeben.

 

Dagegen ging der Kreis Wesel in Berufung. Kürzlich nun hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Berufung der Genehmigungsbehörde Kreis Wesel und des Betreibers gegen das betreffende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, mit dem die Genehmigung für den Neubau einer Hähnchenmastanlage für bis zu 39.900 Tiere aufgehoben wurde, nicht zugelassen.

 

Darauf Bezug nehmend bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Aufnahme eines diesbezüglichen Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und die Beantwortung der folgenden Fragen durch die Verwaltung:

  • Welche rechtlichen Schritte sind im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren des Hähnchenmastbetriebs in Schermbeck vom Kreis Wesel unternommen worden?
  • Auf der Basis welcher Expertise oder Einschätzung ist der Kreis nach dem ersten Urteil in die Berufung gegangen?
  • Nach Auskunft der Kreisverwaltung haben sich im Verfahrensverlauf die Grenzwerte für die Geruchsbelastung geändert. Wann und auf Basis welcher Verordnung, Richtlinie etc. hat sich diese Änderung ergeben?
  • Wie hoch sind die Gerichts- und Gutachterkosten sowie die anwaltlichen Gebühren, die dem Kreis Wesel durch das gesamte gerichtliche Verfahren (I.+II. Instanz) entstanden sind? In welcher Höhe erfolgt eine Kostenübernahme durch Dritte?
  • Wie hoch sind die der Verwaltung im Zuge der Bearbeitung des Verfahrens darüber hinaus entstandenen Kosten (Sach- und Personalkosten)?

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