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15.02.07 –
Gravierende Schäden z.B. an der Infrastruktur oder gar nicht reversible neue Risiken werden im Kreis Wesel durch die Abbautätigkeit des Bergbaus hervorgerufen. So macht u.U. das Absenken von Straßen, die für die Evakuierung im Überschwemmungsfall vorgesehen sind, aufwändige Reparatur- und Aufhöhungsmaßnahmen erforderlich. Ebenso werden durch Bergsenkungen Wohngebiete, die bislang frei von einem Überflutungsrisiko waren, zu potenziell bedrohten Arealen.
Die Verwaltung sollte daher entsprechend eines Antrags der bündnisgrünen Kreistagsfraktion klären, ob die ggf. damit verbundenen Mehraufwändungen für den Katastrophenschutz (Rettungsgeräte, infrastrukturelle Maßnahmen etc.) vom Verursacher vollständig oder zumindest teilweise zu finanzieren sind.
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