Menü
28.09.15 –
Die Landesregierung hat auf Grüne Initiative einen landesweiten Fracking-Ausschluss in den LEP aufgenommen.
Es handelt sich dabei um den ersten landesweiten Ausschluss der Förderung von Erdgas durch Fracking über die Landesplanung in Deutschland. Darüber hinaus gelten die Erlasse zum Genehmigungsstopp vom Herbst 2011 natürlich weiter.
Gabriele Obschernicat, für die GRÜNEN Mitglied im Umweltausschuss des Kreises: „Die Aufnahme eines faktischen Verbotes der Frackingtechnik in den Landesentwicklungsplan (LEP) zeigt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Länderregierungen gegeben sind. Noch ist eine abschließende Bewertung abzuwarten. Dazu muss der genaue Text, die genaue Formulierung bekannt sein, und die Entscheidung der Ministerien zu den im Dezember 2014 vorgelegten Entwürfen steht ebenfalls noch aus.
Der dokumentierte Wille der Landesregierung NRW ist jedoch als deutliches Signal der Ablehnung zu verstehen und kann als gewichtige Vorlage für andere Landesregierungen dienen, sowie auf die anstehenden Entscheidungsprozesse im Bundestag Einfluss nehmen.
Menschen und Umwelt in NRW dürfen den Risiken, die mit der Fracking-Technologie verbunden sind, nicht ausgesetzt werden. Vor allem das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel darf nicht gefährdet werden, nur um die kurzfristigen Gewinninteressen von Energiekonzernen zu bedienen.“
Obschernicat sieht aber auch die begrenzten Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung: „Trotz dieses Beschlusses ist nun die Bundesregierung am Zug. Wasser macht nicht an Landesgrenzen Halt. Deshalb muss die Forderung nach einem rechtssicher formulierten Ausschluss des Einsatzes der Fracking-Methoden aufrechterhalten werden.
Zudem muss dringend das deutsche Bergrecht an die aktuellen Gegebenheiten bezüglich Transparenz, Umwelt- und Betroffenenschutz angepasst werden.“
Kategorie