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22.01.20 –
Schon seit etwas längerer Zeit stehen die Rückstände „Petrolkoks“ und „Ölpellets“ aus Raffinerien in der öffentlichen Debatte. Dabei geht es im Kern um den Umgang mit Rückständen aus Schwerölvergasung, die in den Raffinerien der Ruhr Oel GmbH (BP) in Gelsenkirchen und in der Shell Rheinland Raffinerie in Köln-Wesseling bei der Produktion von Treibstoff anfallen. In der Folge geben wir hiermit, in Rückkopplung mit der grünen Landtagsfraktion, einen Überblick über die aktuelle Sachlage.
Im Zuge der Diskussion um die illegale Entsorgung von Ölpellets der Firma BP, wurden auch Nachforschungen zu den Rückständen aus der Schwerölvergasung in der Rheinland-Raffinerie bei der Firma Shell in Köln-Wesseling angestellt. Dadurch wurde bekannt, dass die als „Petrolkoks“ deklarierten Rückstände der Firma Shell ebenso wie die Ölpellets der Firma BP einen stark erhöhten Gehalt an Nickel, Vanadium und Schwefel aufweisen. Der einzige Unterschied zwischen den Materialien besteht darin, dass die Firma Shell ihre Rückstände mittels Filtration aus dem Prozesswasser trennt, die Ruhr Oel GmbH diesen Rückstand hingegen durch Zugabe von Schweröl zu Pellets formt. Die Verarbeitung der Rückstände ist folglich unterschiedlich, der Ursprung und die gefährlichen Eigenschaften sind aber identisch.
Die Hintergründe zum Umgang mit den Shell-Rückständen sind in der Vorlage der Landesregierung (Vorlage 17/2278) vom Juli 2019 beschrieben. Da zu diesem Zeitpunkt einige Untersuchungsergebnisse ausstanden, hat die grüne Landtagsfraktion im Oktober 2019 um einen weiteren Bericht gebeten (Vorlage 17/ 2568). Hier räumte das Ministerium erstmals ein, dass es sich beim Shell-Petrolkoks um einen gefährlichen Abfall handelt, dessen Mitverbrennung nicht hätte genehmigt werden dürfen. Im Dezember hat das Ministerium ergänzend dazu – mit einer Ausnahme – die 24 Standorte in NRW veröffentlicht (Vorlage 17/2842), an denen die Rückstände der Firma Shell gelagert, deponiert oder mitverbrannt worden sind. Für die Ausschusssitzung am vergangenen Mittwoch, 15.01.2020, hat die Landesregierung erneut einen Bericht (Vorlage 17/2938) vorgelegt. Die Hintergründe und Zusammenhänge können darüber hinaus auch auf der Website des Umweltministeriums nachgelesen werden.
Vor diesem Hintergrund hat die grüne Landtagsfraktion in Form einer Kleinen Anfrage nachgefragt, warum in logischer Konsequenz nicht auch die Ölpellets als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Warum Umweltministerin Heinen-Esser weiterhin bei derselben Substanz mit zweierlei Maß vorgeht, wird auch aus ihrer Antwort nicht deutlich. Zwar wird betont, dass das Kraftwerk Scholven nach der 17. BImSchV die entsprechende Genehmigung zur Mitverbrennung der Pellets hat, aber die Landesregierung muss nach einhelliger Meinung der Grünen im Kreis Wesel und der grünen Landtagsfraktion endlich erklären, warum vor dem Hintergrund der Erkenntnis von Shell die Mitverbrennung der Ölpellets in Gelsenkirchen weiterhin genehmigungsfähig ist.
Unsere gemeinsame Position ist klar: Die Scheibchenstrategie der Landesregierung, bei der nur kleckerweise die Wahrheit über das Ausmaß des Umweltskandals ans Licht kommt, muss endlich ein Ende finden! Wir fordern daher weiterhin eine umfassende Aufklärung und dass die gesundheitlichen Interessen der Menschen in NRW über die wirtschaftlichen Interessen einer Ölraffinerie gestellt werden.
Kategorie
Abfall | Gesundheit | Kreisverband | Umwelt