Menü
15.09.08 –
"Die Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots darf durch die Landesregierung nicht behindert werden. Dies gilt für die Wahl der Betreuungsform (Kita oder Tagespflege), für die Zahl der Plätze für Kinder unter drei und nicht zuletzt für die Betreuungszeiten. Die Beschränkungen im Kinderbildungsgesetz (§ 21, Absatz 5) und im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2009 bzgl. des Platzausbaus und der Betreuungszeiten sind aufzuheben.
Der Kreis Wesel muss die Möglichkeit erhalten, die bundesrechtlichen Vorgaben (Tagesbetreuungsausbaugesetz: Versorgungsquote 20% bis 2010, Kinderfördergesetz: Versorgungsquote 35%) zum Ausbau der U 3 Plätze durch die kommunale Jugendhilfeplanung umzusetzen, ohne hierin durch landesrechtliche Regelungen behindert zu werden.
Es ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, von einer großen Steigerung der Platzzahlen zu sprechen, wenn es sich ausschließlich um die besonders billigen Plätze in der Tagespflege und 25-Stundenplätze handelt, die am Bedarf der Eltern vorbeigehen.
Angesichts der immer länger werdenden Regelarbeitszeiten reicht eine fünfstündige Betreuung täglich nicht aus, um z.B. einem Halbtagsjob nachzugehen.
Der Kreistag Wesel fordert die Fraktionen des Landtags auf, den Haushaltsentwurf so zu korrigieren, dass es keine Einschränkungen für die von den Eltern gewünschten Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden gibt. Die politisch oft propagierte Wahlfreiheit der Eltern hat hier Vorrang vor einer kurzsichtigen Haushaltskonsolidierung des Landes, die Eltern daran hindert, eine Arbeit aufzunehmen und vom Erwerbslohn zu leben und nicht zuletzt Steuern und Elternbeiträge zu entrichten."
Kategorie