Landesentwicklungsplan noch unbefriedigend

Zurzeit befindet sich der Landesentwicklungsplan NRW in der Neuaufstellung; im Rahmen der Offenlegung des Kabinettsentwurfs nach der Sommerpause besteht erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.

11.06.15 –

Zurzeit befindet sich der Landesentwicklungsplan NRW in der Neuaufstellung; im Rahmen der Offenlegung des Kabinettsentwurfs nach der Sommerpause besteht erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.

Bereits im Dezember 2013 hatte der Kreis Wesel im Zusammenhang mit dem ersten Beteiligungsverfahren seine Bedenken und Anregungen zum LEP-Entwurf deutlich gemacht.

 

In letzter Zeit hat insbesondere die Thematik der Lagerstättensicherung Diskussionen ausgelöst. Hierzu hatte der Kreistag im Dezember 2013 bereits folgende Eckpunkte formuliert und Forderungen definiert:

  • eine Erhöhung der Recyclingquote
  • eine angemessene Lastenverteilung des Rohstoffabbaus durch regionale Aufteilung
  • eine gerechte, landesweite Steuerung und eine Kontingentierung bei der räumlichen Festlegung der Vorranggebiete
  • keine weiteren Vorranggebiete im Kreisgebiet Wesel über das Maß der 51. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) hinaus
  • Formulierung von festen Werten im LEP, die eine verlässliche, kontinuierliche Reduzierung der planerisch zur Verfügung gestellten Flächen gewährleisten (durch eine (z.B. fünf) -jährliche Fortschreibung ist der Versorgungszeitraum gemäß Ziel 9.2-2 herzustellen, wobei die Gesamtfläche der für die Rohstoffgewinnung gesicherten Bereiche schrittweise jeweils um x % (z.B. 20%) gegenüber dem vorangegangen Zeitraum zu reduzieren ist)
  • Einführung einer Rohstoffabgabe (Kies-Euro)
  • Zielsetzung, dass auch in 500 Jahren eine reale Reserve des Rohstoffes Kies- und Sand in NRW und auch im Kreis Wesel erhalten ist

 

Durch den Kabinettsentwurf sind einige Festlegungen des 1. LEP-Entwurfs abgeschwächt worden. Damit entfernt sich der neue Entwurf noch stärker von der Position des Kreises Wesel. Die Vorschläge des Kreises Wesel, der besonders vom Abbau betroffen ist, haben zudem bisher keine Berücksichtigung gefunden.

 

Dies vorausschickend beantragt die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für den kommenden Kreisausschuss/Kreistag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 2. Offenlegung des LEP eine Stellungnahme zur Behandlung in Fachausschüssen und Kreistag vorzubereiten, die die Kernelemente der 1. Stellungnahme vom Dezember 2013 in Bezug auf den Punkt „Lagerstättensicherung“ aufgreift, bekräftigt und fortführt.

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