Filmdokumentation über den Kiesabbau am Niederrhein

Grüne Kreistagsfraktion fragt nach Fortschritten Grüne Kreistagsfraktion fragt nach Fortschritten  

04.09.20 –

Im Juli 2019 wurde die Kreisverwaltung beauftragt, ein Projekt zu entwickeln, mit dem der Flächenverbrauch durch den Kiesabbau im Kreisgebiet visualisiert und bewertet werden kann.

Die GRÜNE Kreistagsfraktion fragt nun nach den Fortschritten und nach möglichen Kooperationspartnern und beantragt den Tagesordnungspunkt „Fortschritt der Realisierung der Filmdokumentation über die durch Abgrabungen hervorgerufene Veränderung der Kulturlandschaft am Niederrhein“ für die Kreisausschusssitzung am 1.10.2020.

Due GRÜNEN fragen dabei:

  • Welche Schritte hat die Verwaltung auf Basis der von ihr vorgeschlagenen Variante 1a) und 2a) bislang zur Realisierung der Visualisierung der Abgrabungshistorie eingeleitet?
  • Wird mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Variante 1a) derzeit bereits umgesetzt?
  • Wurden zwischenzeitlich Gespräche mit dem LVR über eine Projekt-Zusammenarbeit geführt?
    - Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen oder Zwischenergebnissen haben die Gespräche geführt?
    - Wenn nein: Für wann sind diese Gespräche geplant?
  • Wurden Gespräche mit Vertreter*innen anderer Kreise geführt?
    - Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen?
    - Wenn nein: Für wann sind Gespräche geplant?
  • Wurden Gespräche mit möglichen weiteren Projektpartnern geführt?
    - Wenn ja: Mit welchen Partnern und mit welchen Ergebnissen?
  • Wurde inzwischen ein Projektaufruf durch den LVR gestartet? 
    Gibt es dazu schon Rückmeldungen zur Datenverfügbarkeit bei anderen Kommunen und Behörden?
  • Ist für den Start der Projektzusammenarbeit mit dem LVR ein ergänzender Beschluss des Kreistags oder eine Initiierung durch den Landrat erforderlich?
    - Wenn ja, für wann ist dieser Schritt geplant?

In ihrer Vorlage für den UPA am 4.6.2020 führt die Verwaltung aus, dass eine visuelle Dokumentation der Zeitschnitte und Schwerpunkte des Landschafts- und Ressourcenverbrauchs bislang nicht vorliege.

  • Hält die Verwaltung es daher für sinnvoll, wie auch vom Bürgerantragsteller intendiert, die Qualität der verloren gegangenen Landschaften (z.B. Auen, Wiesen, Äcker, Bauten) mit zu erfassen?

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