Welche Auswirkungen haben Grubenwässer?

Wie aus den Medien seit einiger Zeit bekannt ist, flutet die RAG die Gruben ehemalig aktiver Schachtanlagen, indem sie die Fördermengen der Grubenwässer reduziert.

29.06.15 –

Wie aus den Medien seit einiger Zeit bekannt ist, flutet die RAG die Gruben ehemalig aktiver Schachtanlagen, indem sie die Fördermengen der Grubenwässer reduziert.

Im Jahr 2018 will sie den Pumpbetrieb, für den sie z.Z. noch zuständig ist, komplett abschalten. Dann soll eine Stiftung den Weiterbetrieb übernehmen und auch finanzieren (Ewigkeitskosten).

Der derzeitige Anstieg der Grubenwässer belastet bereits jetzt Bäche und Flüsse sowie Böden mit den Kontaminationen. Zudem ist in den Schächten Industriemüll in beachtlicher Menge entsorgt worden, deren Größenordnung, Lage, Zusammensetzung und Gefährlichkeit weitestgehend unbekannt ist.

Die GRÜNE Kreistagsfraktion hat daher eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt, der im Umweltausschuss im Juni beantwortet wurde. Nachstehend die Dokumentation:

1. Welche Überwachungsvorkehrungen und -parameter gibt es zum Anstieg und zur Anreicherung mit zusätzlichen Schadstoffen, u.a. PCB, im Kreisgebiet?

2. Wer führt diese Überwachung durch?

Die Wasserhaltung der Schachtanlagen des Steinkohlebergbaus wird im Rahmen einer bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanung geregelt. Der Kreis Wesel wird in diesem Zusammenhang in seiner Funktion als untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange beteiligt, sobald konkrete Verfahrensschritte eingeleitet werden. Maßgebliche Wasserbehörde wird angesichts der großen Wassermengen voraussichtlich die höhere Wasserbehörde sein. Ein förmlicher Entwurf liegt noch nicht vor. Die Durchführung des Abschlussbetriebsplans und die Überwachung der ggf. einzuleitenden Wassermengen werden der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg bzw. des LANUV NRW unterliegen.

3. Ist die dazu geeignete und aktuellste Technik vorhanden?

(…)

4. Gibt es bereits im Verlauf der letzten 12-24 Monate Veränderungen und Anstiege der Belastungen im Wasser und in Böden zu verzeichnen?

Der Kreisverwaltung sind bisher keine Änderungen der Wasser- und Bodenbelastungen bekannt geworden. Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rückführung der Grubenwasserförderung an den aufgegebenen Steinkohleschächten zunächst Gewässer wie die Fossa Eugeniana oder den Lohberger Entwässerungsgraben entlasten. Böden sind nicht betroffen.

5. Ist der Kreisverwaltung bekannt, an welchen untertägigen Orten (Schächten) im Kreisgebiet Industriemüll eingelagert ist? Wenn ja, wo und wieviel und ist die Zusammensetzung und die Herkunft bekannt?

Der Kreisverwaltung ist grundsätzlich bekannt, dass im Schacht Walsum unterschiedlichste Industrieabfälle nach dem System des vollständigen Einschlusses deponiert wurden. Dabei wurde das Kreisgebiet Wesel auch in Anspruch genommen. Dokumentationen sind durch das damalige Landesoberbergamt (heute Bezirksregierung Arnsberg) erfolgt.

Ziel der angekündigten Abschlussbetriebsplanung soll die Konzentration auf wenige Einleitungsstellen sein. Ein förmlicher Entwurf liegt noch nicht vor. Die Durchführung des Abschlussbetriebsplans und die Überwachung der ggf. einzuleitenden Wassermengen werden der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg bzw. des LANUV NRW unterliegen.

Welche Maßnahmen die RAG plant und ob dabei die im Bergwerk Walsum deponierten Abfälle bereits bedacht sind, ist dem Kreis Wesel noch nicht bekannt. Insofern begrüßt die Kreisverwaltung, dass die RAG als Antragsteller frühzeitig bereit ist, ihre Planüberlegungen vorzustellen.

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