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01.01.70 –
Für vollkommen inakzeptabel halten die GRÜNEN im Kreistag Wesel die Überlegungen der Düsseldorfer Landesregierung, im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes auf ein generelles Verbot der Abgrabung von Kies, Sand oder Festgestein in Trinkwasserschutzgebieten zu verzichten. Die angeblich ausreichende Kompensation für den Wegfall der gesetzlichen Regelung seinen von der Umweltministerin „an den Haaren herbeigezogen“.
Genau deshalb solle der Kreistag nach Ansicht der GRÜNEN wegen der besonderen Betroffenheit hier schnell aktiv werden. Nach Ansicht von Fraktionschef Hubert Kück, reiche es eben nicht aus, die Verantwortung für den Kreis Wesel nach Düsseldorf zu delegieren, wie es jüngst sein FDP-Kollege Kretz-Manteuffel vorgeschlagen hatte.
„Wir haben deshalb mit unserem Resolutionsvorschlag darauf bewusst hingewiesen, dass ein Abgrabungsverbot in allen Wasserschutzzonen aufrecht zu erhalten ist und die Landesregierung aufgefordert, die geplante Streichung des § 35 Absatz 2 LWG zurückzunehmen. Es muss daher im Interesse des Kreises liegen, den Konflikt und die damit verbundene Verschärfung zwischen Trinkwassergewinnung und Abgrabungen zu verhindern“, so Kück in seiner Begründung.
Die GRÜNEN hatten gemeinsam mit den Freien Wählern einen deutlich weitergehenden Resolutionstext als die SPD für die kommende Sitzung des Kreisausschusses eingebracht. Sie sehen bei einer Streichung des Abgrabungsverbotes in den betroffenen Wasserschutzgebieten die Gefahr, dass der Rohstoffabbau weiter erleichtert würde und Einzelfallprüfungen noch leichter ermöglicht werden.
Man hoffe auch, dass man gemeinsam mit dem ‚Aktionsbündnis Niederrheinappell‘ die Landesregierung „noch zur Vernunft bringen kann“.
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