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21.12.19 –
Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Abschaffung der Stichwahl in NRW erklärt Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender GRÜNE Kreistag Wesel:
„Ich freue mich, dass das NRW-Verfassungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister bedeutet. Die Abschaffung wäre damit verfassungswidrig.
Das Gericht ist unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Für die schwarz-gelbe Landesregierung ist diese Entscheidung eine verheerende verfassungsrechtliche Niederlage. Die Landesregierung hatte sich über Monate geweigert, die Mahnungen von Rechtsexperten und aus den Kommunen zur Kenntnis zu nehmen.
CDU und FDP waren 2017 mit dem Anspruch gestartet, Partner der nordrhein-westfälischen Kommunen sein zu wollen. Mit der Abschaffung der Stichwahl sollten jedoch allein parteipolitische Interessen vor allem der CDU bedient werden, deren Kandidaten häufig das Nachsehen bei Stichwahlen hatten.
Das Gericht bestätigt mit dem Urteil unsere Auffassung, dass CDU und FDP nicht – wie vom Gericht 2009 gefordert – nachweisen konnten, dass die veränderten Rahmenbedingungen eine Abschaffung der Stichwahl zulassen oder gar erfordern. Nicht zuletzt die Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass oft drei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. Nicht selten hätte ein Bürgermeister ohne die Stichwahl fast drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt.
Es ist wichtig für eine starke lokale Demokratie, dass CDU und FDP mit ihrer Abschaffung der Stichwahl gescheitert sind und ein höheres Maß an Legitimation auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.“
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