Oberverwaltungsgericht hebt Genehmigung der Kreisverwaltung für Hähnchenmastfabrik auf!

Die Anwohnerklage gegen die Erweiterung eines Hähnchenmastbetriebs in Schermbeck war erfolgreich. Nachstehend eine kurze Dokumentation.

19.12.13 –

Die Anwohnerklage gegen die Erweiterung eines Hähnchenmastbetriebs in Schermbeck war erfolgreich. Nachstehend eine kurze Dokumentation.

Zur Vorgeschichte:

 

Im Februar 2008 hatte ein Schermbecker Landwirt einen Bauantrag gestellt. Gegenüber dem bestehenden Betrieb, zu dem ein Stall gehört, in dem bis zu 24.700 Hähnchen gemästet werden können, wollte er einen weiteren Stall für bis zu 39.900 Tieren bauen.

 

September 2009 erteilte der Kreis Wesel zugunsten des landwirtschaftlichen Betriebs in Schermbeck-Üfte die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb dieser Erweiterung.

 

Argumente der Anwohner / BürgerInnen in Schermbeck

 

Anwohner kritisierten, der Bau eines zusätzlichen Stalles sei nicht nur eine Verschandelung der Landschaft, sondern stelle in erster Linie eine Umweltbelastung und eine starke Geruchsbelästigung dar.

 

Gegenargumente im Einzelnen:

  • Da ist zum einen die Naherholung und der Tourismus: Die Üfter Mark ist explizit nach RVR-Planungen hierfür hergerichtet. Ein weiteres gern angenommenes Ausflugsziel ist der Dämmerwald. Agrarfabriken mit starkem Geruch machen diese Angebote unattraktiv. Hühnerkot ist durch hohen Ammoniakgehalt besonders geruchsintensiv. Zusätzlich verschandeln die Ställe die Landschaft.
  • Des weiteren muss der Schutz der AnwohnerInnen beachtet werden: Die Genehmigung von Hühnermastfabriken mit einem Besatz unter 40000 Tieren wurde nach dem vereinfachten Verfahren, also ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung, durchgeführt. Mangels vorgeschriebener Grenzwerte ist auch eine Entlüftung ohne Filterung möglich. Auf diese Weise gelangen Bioaerosole und damit Milbenkot, Schimmelpilze, Viren und Bakterien, die zum Teil antibiotikaresistent sind, ungehindert in die Umgebung. Diese Schadstoffe können nicht nur bei Besuchern, sondern vor allem auch bei Nachbarn Asthma, Allergien sowie chronische Erkrankungen auslösen.
  • Auch der Tierschutz muss berücksichtigt werden: Bischöfin Käßmann äußert sich so zur Hühnermasthaltung: Die Bauern sind herausgefordert, in dem Tier das Mitgeschöpf wahrzunehmen und es nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.“ Der deutsche Tierschutzverband spricht von tierquälerischer Haltung. In den Brütereien werden die geschlüpften Küken über Fließbänder in Kartons geschoben und an die Mäster versendet. Die anfänglich 42 g schweren Küken nehmen in 4 Wochen auf 1100 g (Kurzmast) oder in 6 Wochen auf 2 kg (Broiler, Langmast) zu. Ferner wurde schneller Fleischansatz im Brustbereich angezüchtet. Durch den unphysiologisch großen Brustmuskel ist kein natürliches Gleichgewicht mehr vorhanden, Beine und Hüften werden erheblichem Druck und starker Spannung ausgesetzt. Dies kann Verdrehungen der Beine und schmerzhafte Beindeformationen verursachen.

 

Reaktion des Kreises Wesel auf den Widerspruch

 

Das Genehmigungsverfahren wurde entsprechend den Vorgaben im Bundes-Immissionsschutzgesetz im vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Kreis erteilte nach Prüfung der Unterlagen die Genehmigung der Mastfabrik und wies den Widerspruch der Anwohner ab.

 

Wie der Kreis hatte auch die Gemeinde Schermbeck keine Bedenken geäußert und grünes Licht für den Neubau gegeben.

 

Anwohner klagten daraufhin beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen die vom Kreis Wesel erteilte Genehmigung – und bekamen Recht.

 

Gerichtsverfahren

 

Mit der Begründung, dass von der geplanten Anlage unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgingen, hatte das Verwaltungsgericht der Klage der AnwohnerInnen stattgegeben. Gestützt hatte sich das Gericht dabei auf eine im Gerichtsverfahren eingeholte Geruchsprognose des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

 

Dagegen ging der Kreis Wesel in Berufung. Kürzlich nun hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Berufung der Genehmigungsbehörde Kreis Wesel und des Betreibers gegen das betreffende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, mit dem die Genehmigung für den Neubau einer Hähnchenmastanlage für bis zu 39.900 Tiere aufgehoben wurde, nicht zugelassen.

 

Es sei zulässig, so das OVG, im gerichtlichen Verfahren auch neue (genauere) Ermittlungsmethoden für Geruchsimmissionen zu berücksichtigen. Nach dem überzeugenden Gutachten lägen die Geruchsimmissionen - unter Berücksichtigung der in der Umgebung schon vorhandenen Ställe - über dem zulässigen Maß der Belastung. Gründe dafür, dass im vorliegenden Fall die Anwohner ausnahmsweise höhere Immissionswerte hinzunehmen hätten, seien nicht gegeben.

 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

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