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22.06.22 –
Das Oberverwaltungsgericht hat Anfang Mai die Ausweitung des Sand- und Kiesabbaus in Nordrhein-Westfalen durch die Änderung des Landesentwicklungsplanes für unwirksam erklärt. Die alte Landesregierung aus CDU und FDP hatte den Plan seinerzeit im Düsseldorfer Landtag beschlossen. Als Konsequenz aus diesem höchstrichterlichen Urteil und vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 24.03.2021 zur Generationengerechtigkeit ist eine grundlegende Überarbeitung und Erneuerung der gesetzlichen Grundlagen zur Rohstoffsicherung und –gewinnung erforderlich. Wir GRÜNE haben in den letzten Jahren immer an der Seite der betroffenen Menschen gestanden. Wir haben daher maßgeblich an der nun im Kreistag verabschiedeten Resolution gearbeitet um der neuen Landesregierung den nötigen Druck zu machen.
Um landesweit die langfristige Versorgung mit heimischen Rohstoffen sicher zu stellen, ist in der Zukunft auf die konkreten Bedarfe in NRW abzustellen. Der Niederrhein kann nicht weiter Kies- und Sandlieferant für ganz Deutschland und darüber hinaus sein. Dies bedeutet konkret: Die Abgrabungsflächen und Mengen im Kreis Wesel müssen deutlich reduziert werden. Andere Regionen und Länder haben nun auch ihren Anteil an den Bedarfen der Wirtschaft sicherzustellen. Die Menschen im Kreis Wesel haben bereits seit Jahrzehnten einen Beitrag zur Rohstoffsicherung beigetragen. Zusätzlich zu den Auswirkungen des untertägigen Abbaus von Steinkohle und Salz verändert der Abbau von Sand und Kies die niederrheinische Natur - und Kultur-Landschaft unumkehrbar.
Der Kreistag Wesel hat nunmehr mit der Resolution die zukünftige Landesregierung aufgefordert, die gerichtlichen Aussagen zu Generationengerechtigkeit und korrektem Vorgehen planerischer Abwägungen in Bezug auf den Abbau und Umgang mit mineralischen Rohstoffen - insbesondere Sand und Kies - mittels konkreter gesetzlicher und planerischer Instrumente umzusetzen.
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