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05.09.19 –
Im Juli ist der von der CDU/FDP-Landesregierung geänderte Landesentwicklungsplan (LEP) mehrheitlich beschlossen worden. Damit ist auch die von den beiden Parteien gewollte Verlängerung des Versorgungszeitraums für Kies von 20 auf 25 Jahre verbunden, was eine zusätzliche Ausweisung von 300 ha Abgrabungsfläche zur Folge hat.
Gegen die Planungen der Landesregierung hatte sich ein breites Bündnis von Bürgerinitiatven formiert, das von den GRÜNEN im Kreistag unterstützt wurde und wird. Leider wurden die plausiblen und nachvollziehbaren Argumente gegen den Ausverkauf der niederrheinschen Landschaft von CDU und FDP nicht berücksichtigt.
Hubert Kück, Vorsitzender der GRÜNEN Kreistagsfraktion, sieht dennoch Chancen, den Kiesabbau zu zügeln: „Nachdem sich selbst die örtliche Landtagsabgeordnete der CDU, Frau Quick, ignorant gegenüber den um ihre Heimat besorgten Bürgerinnen und Bürgern gezeigt und für die vermehrte Auskiesung gestimmt hat, muss nun geklagt werden! Dies ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der LEP-Änderung durch ein Normenkontrollverfahren möglich. Das bietet die Chance, den Begriff des „Bedarfs“, an dem die Landesregierung die Verlängerung des Versorgungszeitraums festmacht, kritisch überprüfen zu lassen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass sich dieser vermeintliche Bedarf vorrangig an den Interessen der Kiesindustrie orientiert.“
Zwischenzeitlich hatten die Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg zusammen mit dem Kreis Wesel die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die LEP-Änderung vorzugehen, juristisch überprüfen lassen.
Helga Franzkowiak, GRÜNES Kreistagsmitglied und Mitglied im Umweltausschuss: „Nachdem diese Überprüfung der Klage Chancen eingeräumt hat, sollen nun der Kreis Wesel, Alpen, Kamp-Lintfort und Rheinberg den Klageweg beschreiten.
Ich begrüße diesen Schritt nachdrücklich! Denn nachdem alle Proteste nicht gefruchtet haben, bleibt keine andere Möglichkeit als der Klageweg, um diesen Auskiesungsirrsinn doch noch zu stoppen.“
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