Grüne stellen Antrag zur Feinstaubproblematik im gesamten Kreisgebiet

Im Kreisgebiet sind zur Zeit nur zwei feste Messstationen in Dinslaken und Wesel-Feldmark im Einsatz. Die zulässigen Werte sind in Dinslaken alleine im Januar 15-mal überschritten worden. 35 Überschreitungen wären in einem ganzen Jahr zulässig. Die Stadtverwaltung hat deshalb die Einrichtung eines Arbeitskreises beschlossen, um die Feinstaubquellen ausfindig zu machen, zu bewerten und Konzepte zu erarbeiten, um die Belastung zu senken.

16.03.09 –

Diese hohe Feinstaubbelastung, die sich aus vielen verschiedenen Feinstaubquellen zusammensetzt, muss aus Gründen der Vorsorge für die Gesunderhaltung der Bevölkerung wirkungsvoll und dauerhaft im gesamten Kreisgebiet reduziert werden.

Deshalb wird die Kreisverwaltung aufgefordert mit den zuständigen Ämtern und Stellen sämtliche mögliche Verursacher zu ermitteln. Dazu gehören selbstverständlich auch die Anlagen, bei deren Genehmigung dieses Thema noch nicht erkannt war. Außerdem spielen der Kraftfahrzeugverkehr und auch der Ausstoß aus häuslichen Feuerstätten, der durch die Explosion der Energiepreise stark zugenommen hat, eine wichtige Rolle.

Nach der Zusammenstellung und Auswertung aller Daten und dem Ergebnis der Verteilung der Feinstaubfracht über das Kreisgebiet sollen an den sinnvollen Stellen Feinstaubmessungen mit mobilen Geräten und auch Verkehrszählungen durchgeführt werden. Nur so kann eine komplette Abbildung der Belastung dargestellt werden.

Mit den Ergebnissen sollen in einem erweiterten Arbeitskreis, an dem auch die Industrie mit ihren Verbänden, die Kommunen, Naturschutzverbände und Bürgervertretungen teilnehmen, wirkungsvolle und dauerhafte Maßnahmen erarbeitet und beschlossen werden.

Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag für die nächste Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses gestellt:

Zur möglichst umfassenden Darstellung der Feinstaubbelastungen im Kreis Wesel wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das

  • die kreisweite Ermittlung der Feinstaubquellen vorbereitet
  • eine Feinstaubmessung über die 2 vorhandenen stationären Anlagen hinaus gewährleistet
  • die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erhobenen Parameter für die Luftqualität berücksichtigt.

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