Grüne gegen Abbau von Umweltschutz

Folgen der Kommunalisierung durch neue Aufgaben des Umweltrechts nicht abschätzbar

08.10.07 –

„Mehr Bürgerfreundlichkeit - weniger Bürokratie“ – so war die Pressemitteilung überschrieben, die anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts in den Landtag am 4. September 2007 von der Landesregierung herausgegeben wurde.

Helga Franzkowiak, grünes Mitglied im Kreisumweltausschuss, sieht dies deutlich anders: „’Weniger Umweltschutz – weniger Sicherheit’ würde ich den Gesetzentwurf überschreiben. Denn es läuft darauf hinaus, dass die Aufgaben, die Mitarbeiter bei den Landesumweltämtern und Sonderbehörden bisher erledigt haben, nun aufgrund der Dezentralisierung von deutlich weniger Personal bei den Kommunen erledigt werden müssen. Das kann nur zu Lasten der Genauigkeit und Intensität von Antragsprüfungen gehen. Wie sich die Situation im Kreis Wesel darstellt, wird die Antwort auf unsere Anfrage im Umweltausschuss zeigen.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 294 Betriebsanlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz von anderen Behörden genehmigt wurden, in die Überwachung des Kreises Wesel überführt werden. Zusätzlich müssen noch Aufgaben der Abfallwirtschaft wie Entsorgungsnachweise, Transportgenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten und Überwachungen abgearbeitet werden. Dazu kommen neue Aufgaben der Unteren Wasserbehörde und der Lebensmittelkontrolle. Dies alles sollen die bisherigen Mitarbeiter des Kreises Wesel zusammen mit den von der Bezirksregierung überstellten zusätzlichen maximal 7 Fachkräften leisten.

„Das erscheint unmöglich“, sagt Christel Winterberg, grünes Kreistagsmitglied, und verweist dabei auf eine ihr vorliegende Stellungnahme der Stadt Essen an den Deutschen Städtetag. „Die Stadt Essen bekommt für die Betreuung ihrer 95 genehmigungsbedürftigen Anlagen und der Übernahme weiterer Aufgaben maximal sechs Mitarbeiter, hat aber einen Bedarf von 22,5 Stellen errechnet. Übertragen auf den Kreis Wesel würde dies einen Stellenbedarf von mindestens 26 zusätzlichen Mitarbeitern bedeuten – also 19 mehr als geplant. Diese Diskrepanz kann nur zu Lasten der Aufgabenerledigung gehen. Und damit ist die Sicherheit der Bürgerschaft gefährdet.“

 

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