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09.11.23 –
[Wesel, 9. November 2023] Das Kies-Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes NRW mit Stand 01.01.2023 liegt nun endlich vor. Der Bericht wurde gerade im Kreis Wesel wegen der bevorstehenden Verabschiedung des Regionalplans Ruhr und den damit einhergehenden Beschlüssen zum Kiesabbau am Niederrhein mit Spannung erwartet. Laut Meinung der GRÜNEN Kreistagsfraktion wird jetzt deutlich, dass es wie erwartet nur einen Gewinner gibt: Die Kiesindustrie. Verlierer sind nach Ansicht von Helga Franzkowiak, stellvertretende Fraktionschefin, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie die niederrheinische Heimat.
Laut Franzkowiak wurden jetzt im vorliegenden Bericht bei einer Restfläche von 906 Hektar 38ha/a abgegraben, das entspricht einer Restmenge von 119 Millionen Kubikmetern. Bei einem Abbau von knapp 6 Millionen Kubikmetern/a ergibt das alleine schon eine Versorgungssicherheit von 20 Jahren. Zusätzlich würden im Regionalplanentwurf weiterhin zusätzliche 932 Hektar neu ausgewiesen.
„In der Stellungnahme des Kreises zur dritten Offenlegung des Regionalplanentwurfes ist man noch jährlich von 7 Millionen Kubikmetern ausgegangen. Jetzt sind es in den letzten beiden Jahren nur noch knapp 6 Millionen, was den Versorgungszeitraum natürlich massiv nach hinten ausdehnen würde. Die Äußerungen des RVR, dass sich durch das neue Monitoring kein Handlungsbedarf ergäbe, ist für uns GRÜNE leider nur die ignorante Fortsetzung der bisherigen Einstellung. Fakt bleibt weiterhin, dass der Großteil der bereits im GEP dargestellten Bereiche einfach totgeschwiegen wird. Weiterhin nicht einmal ansatzweise berechnet, werden die möglichen Erweiterungen von betriebenen Abgrabungen“, so Franzkowiak.
Aus Sicht der GRÜNEN Kreistagsfraktion beschert jeder, der diesem Plan zustimmt, der Kiesindustrie für mindestens 40 Jahre weiteren ungezügelten Raubbau. Aus Sicht von Franzkowiak sei dies „verantwortungslos“. Man appelliere nun Richtung Landesplanungsbehörde in Düsseldorf, dass man das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus 2022 ernst nehmen müsse. Das Gericht hatte entschieden, dass die unbegründete Verlängerung der Versorgungszeiträume auf 25 Jahre nicht rechtens war. „Nun muss in Düsseldorf die Ministerin entscheiden, ob sie den Regionalplan nur auf den rechtlichen Aspekt der Darstellung der Mindestversorgungszeiträume prüfen will. Eine grüne Ministerin, die 40 Jahre statt 20 Jahre für gut befindet, sollte sich gut überlegen, ob sie noch mehr Akzeptanz am Niederrhein verlieren will.
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