Menü
16.04.21 –
Die GRÜNE Kreistagsfraktion setzt sich nach mehreren Gesprächen mit der Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigte NRW e.V. dafür ein, dass bis zur Einrichtung einer staatlichen Schlichtungsstelle eine neutrale Erfassungsstelle bei der Kreisverwaltung eingerichtet werden soll. In einem entsprechenden Antrag fordern die GRÜNEN die Verwaltung auf zu prüfen, ob dies rechtlich und unter Berücksichtigung organisatorischer Gesichtspunkte möglich ist.
Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Kreistagsfraktion begründet den Vorstoß seiner Fraktion damit, dass bei einer neutralen Erfassungsstelle die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, öffentlichen Einrichtungen, Versorgungsträger und Kommunen ihre Schäden registrieren lassen können. Damit sei sichergestellt, den Geschädigten ein einfacheres Verfahren zum Schadensausgleich gegenüber den Verursachern zu ermöglichen. Sie stünden damit alleine und hätten keine Chance, ihre Ansprüche gegenüber den mächtigen Bergbaukonzernen geltend zu machen.
1.400 Mitglieder brauchen dringend eine Anlaufstelle
„Torsten Schäfer als Vorsitzender der Bürgerinitiative wies uns darauf hin, dass es im Kreisgebiet keine Anlaufstelle gibt. Wir teilen seine Ansicht, dass es für Schäden, die durch den Salzbergbau verursacht werden und wurden, eine solche Stelle geben muss, zumal Schadensereignisse immer wieder auftreten und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vom Land nicht in Sicht ist.
Vor Ort besteht Bedarf für eine zentrale Erfassungsstelle - Grüne fordern durch ihren Antrag den Kreis zum aktiven Handeln auf
Im Rahmen einer kreisweiten Koordinierung der GRÜNEN habe man gemeinsam und übereinstimmend festgestellt, dass ein entsprechender Bedarf bei den Menschen besteht. Deshalb wolle man jetzt auch gemeinsam das Thema voranbringen. Die Kreistagsfraktion hätte daher gerne diese Koordinierungsfunktion übernommen. „Spätestens nach der Berichterstattung des WDR zum Salzbergbau in der Region dürfte klar sein, dass Schäden durch den Abbau in der Zukunft vermehrt auftreten werden. Solche „Ewigkeitskosten“ dürften nicht an den Geschädigten hängen bleiben oder Regulierungen durch langwierige Verfahren verschleppt werden“.
Sollte nach der Prüfung die Möglichkeit der Einrichtung einer solchen zentralen Erfassungsstelle bestehen, sollen die Schadensmeldungen durch diese dann an die zuständigen Verursacher weitergeleitet werden. Außerdem sollen in einen jährlichen Bericht die Bergbauaktivitäten, die gemeldeten Schäden und die geleisteten Entschädigungen anonymisiert aufgelistet werden. Der Landrat soll zudem die Bergbaubetreiber auffordern, der Schlichtungsstelle für die Steinkohle-Bergschädenregulierung beim Regionalverband Ruhr beizutreten oder Gespräche mit der NRW-Landesregierung zu führen, die im Zweifel die rechtliche Prüfung eines solchen Beitritts der Unternehmen vornimmt.
Eine staatliche Schlichtungsstelle hat sich aber nicht erübrigt
Kück macht aber auch deutlich, dass durch die mögliche Schaffung einer Erfassungsstelle sich die Forderung nach Einsetzung einer Schlichtungsstelle nicht erübrigt hat. Kück: „Eine solche Stelle ist wie beim Steinkohlebergbau zwingend notwendig. Hierfür stehen aber die Landesregierung in Düsseldorf, die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP sowie die Firmen in der Verantwortung“.
Kategorie