Landesentwicklungsplan: GRÜNE im Kreistag zur Überarbeitung

25.06.23 –


GRÜNE im Kreistag begrüßen Eckpunktepapier der Landesregierung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsplans

Änderungen wolle man „weiterhin kritisch und konstruktiv“ begleiten

[Wesel, 26. Juni 2023] „Vorsichtig optimistisch“ ist nach Worten ihres Vorsitzenden Hubert Kück, die GRÜNE Kreistagsfraktion Wesel hinsichtlich der jüngsten Aussagen des NRW-Wirtschaftsministeriums in Sachen Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Es ginge dabei auch für den Kreis Wesel um „eine nachhaltigere Flächenentwicklung“. In einem Eckpunktepapier hat jüngst die zuständige Ministerin Mona Neubaur (GRÜNE) das Vorhaben der Landesregierung skizziert. Eine nötige Rechtsverordnung wird darin noch in dieser Wahlperiode erwartet. Zu den Eckpunkten sollen im zweiten Halbjahr 2023 der Entwurf einer Planänderung erarbeitet werden. Ein landesweites Beteiligungsverfahren soll sich im ersten Quartal 2024 anschließen.
Kück und seine Fraktion im Weseler Kreistag bewerten diese nun vorgestellten Eckpunkte als
positiv. „Es ist ein Silberstreif am Horizont für den Niederrhein auch in Sachen Kiesabgrabungen zu erkennen. Unsere zahlreichen Aktivitäten und Gespräche in Düsseldorf, aber auch unsere Forderungen nach Ende des hemmungslosen Raubbaus an unserer niederrheinischen Heimat durch die Kiesindustrie, ist offensichtlich nicht verhallt“, so Kück in seiner ersten, vorsichtigen Einschätzung. Man wolle die Entwicklung in Düsseldorf jedoch weiterhin „kritisch konstruktiv“ beobachten. Man sei noch lange nicht am Ziel.

Flächenrecycling am Niederrhein zukünftig stärken
So gehöre laut Kück unter anderem die Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes im Einklang mit einer effizienteren Flächennutzung zu den Eckpunkten bei der Überarbeitung des Planes. Auch die Prüfung, ob eine stärkere Unterstützung des Flächenrecyclings möglich ist, wird von den GRÜNEN ausdrücklich begrüßt. Dies gelte auch für eine Prüfung der Anpassung des bisherigen Ziels zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf Gebiete und Bereiche zum Schutz der Natur.
GRÜNE sehen Chancen bei der Begrenzung und Reduzierungen beim Kiesabbau
„Unsere Kritik in Sachen Kiesabbau war ja immer vor dem Hintergrund adressiert, dass dieser unverhältnismäßige Eingriff, enormen Schaden an unserer niederrheinischen Natur bedeutet. In diesem Zusammenhang begrüßen wir es auch, dass unsere Kernforderung nach einer Berücksichtigung eines Degressionspfades für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies und Sand, auf Basis eines noch zu entwickelnden Rohstoffmonitorings im Eckpunktepapier Beachtung findet. Der Flächenverbrauch könnte somit insgesamt begrenzt werden, um möglichst eine Ausschöpfung von jetzt schon bestehenden Lagerstätten für Kiese und Sande überprüft werden“, so der Fraktionsvorsitzende.
Kück: „Kritik am Regionalplan Ruhr bleibt ungeachtet des Eckpunktepapiers bestehen.“
Kück machte aber gleichzeitig unmissverständlich klar, dass diese Entwicklung auf Landesebene keinerlei Auswirkung zur Haltung in Sachen Regionalplanung habe. „Wir bleiben dabei, dass sowohl die nun erneut vorgelegten Planungen aus Essen, als auch die völlig inakzeptable Haltung der Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel (SPD) von uns nicht hingenommen werden. Wir unterstützen daher nachdrücklich das Vorhaben der kreisangehörigen, betroffenen Städte und des Kreises, erneut die Gerichte zu bemühen, um hier ein Planungsrecht zu erhalten, dass den Kreis Wesel vor weiterem Flächenfraß und übermäßigem Schaden an Natur und Umwelt schützt“, so Kück.
Hochwasserschutz betrifft auch den Kreis Wesel
Ebenfalls begrüßen die GRÜNEN die im Eckpunktepapier vermerkte Konkretisierung in der Landesplanung bei der Festlegung im „Bundesraumordnungsplan Hochwasser“ zur stärkeren Verankerung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Kück und seine Fraktion hatten die zum Teil apokalyptischen Auswirkungen der Starkregenereignisse und die dadurch ausgelösten Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz 2021 veranlasst, diese Problematik schon für den Kreis Wesel durch die hiesigen Behörden prüfen zu lassen.

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