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03.08.21 –
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene unter 25 Jahren bzw. unter 18 Jahren, die in einkommensschwachen Verhältnissen leben, gefördert werden. In NRW kommen aber durchschnittlich nur 15% der Gelder bei den Kindern und Jugendlichen an. Nach dem Willen der GRÜNEN Kreistagsfraktion soll nun mit einer Bildungskarte auf das Angebot verstärkt hingewiesen werden, um die Quote zu steigern. Einen entsprechenden Antrag habe man für den nächsten Sozialausschuss gestellt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst u.a. die Leistungen für Ausflüge, Klassenfahrten, zur Lernförderung, zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und zu Teilhabe am sozialen Leben. Die GRÜNEN teilen die Ansicht des Paritätischen, da vereinfachte Verfahren, elektronische Abrechnungssysteme, kombiniert mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit wichtige Elemente einer guten Umsetzung sind. Auch das „Starke-Familien-Gesetz“ greift eine erleichterte Verfahrensanforderung auf.
„Bildungskarte ist kein Hexenwerk“ – Erfahrungen anderer Städte und Kreise nutzen
„Politisches Ziel muss es sein, die bisherige Abrufquote der zur Verfügung stehenden Mittel zu eruieren und die Module des Teilhabepaketes zu betrachten. Auf Basis der dann gewonnenen Erkenntnisse muss unter Beteiligung betroffener Träger ein Konzept mit dem Ziel ausgearbeitet werden, um die Abrufquote deutlich zu steigern. Dies kann kein Hexenwerk sein, denn andere Städte und Kreise haben mit diesem Instrument bereits gute Erfahrungen gemacht. Das Rad muss also im Kreis Wesel nicht neu erfunden werden“, so Hubert Kück, Fraktionschef im Weseler Kreistag.
Ausgrenzung und Stigmatisierung Betroffener vermeiden und Hemmschwellen abbauen
Sollte sich die Mehrheit des Kreistages für die Einführung einer Bildungskarte aussprechen, könnte diese dann nach Einführung zur Abrechnung mit dem JobCenter durch die berechtigten Personen bei Schulen, Vereinen, Musikschulen etc. vorlegen. Dieses Verfahren wäre dann laut Kück „unbürokratisch und würde den Zugang zu den entsprechenden Leistungen deutlich erleichtern. Außerdem würde die Hemmschwelle, Leistungen zu beantragen, entfallen. Ebenso das Gefühl der Ausgrenzung und der Stigmatisierung“, so Kück abschließend.
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