Gentechnik-Gesetz macht gentechnikfreier Landwirtschaft den Garaus

09.08.07 –

Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Gentechnikgesetzes wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heftig kritisiert. Über Absprachen zwischen benachbarten Landwirten könne das Gesetz jederzeit ausgehebelt werden. Diese müssten sich nur darauf verständigen, keine Maßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen zu ergreifen. Außerdem sei der vorgesehene Abstand von Gentechnik-Feldern zu konventionell oder biologisch bewirtschafteten Maisanbauflächen viel zu gering. Der BUND warnt davor, dass sich mit diesen Regelungen gentechnisch veränderte Organismen unkontrolliert großflächig ausbreiten würden. Bestimmte in Laboren oder Gewächshäusern entwickelte Gentech-Pflanzen fielen sogar völlig aus dem Geltungsbereich des Gesetzes heraus.

Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND: „Seehofers Gentechnikgesetz lädt dazu ein, Deutschlands Äcker zum Freiluftlabor für Gentechnikexperimente zu machen. Es ist unverantwortlich, dass vermeintlich ungefährliche Pflanzen aus den Entwicklungsabteilungen und Forschungslabors künftig keiner Risikobewertung unterzogen, nicht mehr überwacht und nicht gekennzeichnet werden sollen. Hier müssen die Länder im Bundesrat für entscheidende Nachbesserungen sorgen.“

Der BUND forderte, die Mindeststandards von Seehofers Vorgängerin Renate Künast zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft beizubehalten.

Moldenhauer: „Zurück auf Künast, Herr Seehofer, dass muss die Devise sein. Ein Aufweichen der Standards zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ist das Letzte was wir brauchen. Wenn Sie Ihre Vorgängerin toppen wollen, richten Sie mindestens 1000 Meter Abstand zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik ein und entschädigen Sie die Landwirte, wenn deren Ernte mit mehr als 0,1 Prozent gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist.“

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