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25.01.12 –
Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung hat seinerzeit einen Flickenteppich in Kraft gesetzt, der durch zig Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher den Gesundheitsschutz nicht verwirklicht und der zudem etliche Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie mit sich gebracht hat.
Löchrig wie ein Schweizer Käse: das aktuelle Gesetz in NRW
So sind Gaststätten unter 75 Quadratmetern mit nur einem Raum ohne Verzehr von zubereiteten Speisen ausgenommen. Abgetrennte Raucherräume dürfen immer eingerichtet werden. Sogenannte Raucherclubs, d.h. Räumlichkeiten zum gemeinschaftlichen Konsum von Tabakwaren, sind ausdrücklich erlaubt. Auch Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Beate van Laak, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Kreistagsfraktion, kommentiert dies so: „Dieses Kuddelmuddel, bei dem niemand eine rechte Orientierung hat, wo nicht geraucht werden darf und wo doch, muss ein Ende haben. Wir brauchen stattdessen klare Richtlinien, damit sowohl Gäste als auch Gastwirte wissen, woran sie sind.“
Schutz vor Passivrauchen ist vorbeugender Gesundheitsschutz
Rauchen ist der wichtigste vermeidbare Risikofaktor bei der Krebsentstehung. Die Beziehung zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs ist besonders auffallend. In Deutschland sind vermutlich bei Männern 90% und bei Frauen 60% der Lungenerkrankungen auf das aktive Rauchen zurückzuführen, so das Robert-Koch-Institut und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland.
Van Laak: „Die Gefahren des Passivrauchens sind ähnlich zu gewichten wie die des Aktivrauchens. Wer sich regelmäßig in Räumen aufhält, in denen geraucht wird, hat ein erhöhtes Risiko für viele Krankheiten und Beschwerden wie Herz-, Kreislauf-, Krebs- und Atemwegserkrankungen.
Es ist daher staatliche Aufgabe, Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ohne das aktive Rauchen zu verbieten.“ Gleich nach dem Regierungswechsel hatte die neue Landesregierung einen Evaluationsbericht über die Wirksamkeit des Gesetzes erstellt. Danach zeigte sich, dass das Rauchverbot in den öffentlichen Einrichtungen, den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, den Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Flughäfen sich weitgehend durchgesetzt hat. Hier sind nur kleine Verbesserungen und Klarstellungen notwendig.
Bemängelt wurde, dass die vielen Ausnahmetatbestände nicht nur die Intention des Nichtraucherschutzgesetzes, einen weitgehenden NichtraucherInnenschutz zu gewährleisten, erschweren, sondern die Ausnahmemöglichkeiten eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes quasi unmöglich machen.
Bayern kann Vorbild für NRW sein
Für van Laak ist klar: „Die vielfältigen Ausnahmeregelungen für den Gaststättenbereich müssen abgeschafft werden: Das bedeutet ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen, wie es in etlichen Staaten der Europäischen Union und darüber hinaus längst gängig ist.
Bayern kann ein Vorbild für NRW sein, da dort die Bevölkerung selber durch einen erfolgreichen Volksentscheid sich einen einheitlichen und konsequenten NichtraucherInnenschutz erkämpft hat.“
Auch andere europäische Länder zeigen, dass konsequente Regelungen nicht nur für eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und damit für ein weitgehendes Einhalten der Regeln sorgen.
Van Laak sieht dabei keine Nachteile auf die Gastronomie zukommen: „Es gibt keine nennenswerten Umsatzeinbußen in gastronomischen Einrichtungen, wenn die Regelungen einheitlich sind. Ein Gaststätten- und Kneipensterben ist also nicht zu befürchten. Irland und Italien haben es vorgemacht, weitere Länder wie Frankreich und Spanien sind dem Beispiel gefolgt.
Zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen und den öffentlichen Gesundheitsdiensten werden wir uns dafür einsetzen, die Einführung des Gesetzes mit einer Informationskampagne zur gesundheitlichen Prävention zu begleiten.“
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