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02.09.20 –
Förderschüler ohne Mund-Nasen-Schutz werden nach der Entscheidung des Landschaftsverbands Rheinland vom Schultransport ausgeschlossen. Diese Entscheidung wird von mehreren Elternverbänden deutlich kritisiert. Laut NRW-Schulministerium gilt die Maskenpflicht auch für den Schülerspezialverkehr und für die Tätigkeiten in den Werkstätten. Für Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, gilt die Pflicht jedoch nicht.
„Müssen Schüler*innen, die aus medizinischem Grund keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, nun von den Eltern zur Schule gebracht werden oder gar zuhause bleiben und so den Unterricht verpassen? Es muss eine Lösung für dieses Problem geben“, sagt Hubert Kück, Vorsitzender der GRÜNEN Kreistagsfraktion.
Die GRÜNE Kreistagsfraktion fragt die Verwaltung nach den Regelungen und Auswirkungen der Maskenpflicht im Schülerspezialverkehr im Kreis Wesel:
Kategorie
Kreisfraktion | Schule | Soziales | Verkehr