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14.01.20 –
Fast reflexartig wurde von der Regierungspräsidentin die Bitte der GRÜNEN Kreistagsfraktion, die Ermittlungen im Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu übernehmen, zurückgewiesen.
Ebenso wie in der Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde vom 04.05.2018 vom GRÜNEN Ortsverband Schermbeck und der BUND Kreisgruppe Wesel sei nach Ansicht der Regierungspräsidentin auch diesmal das Vorgehen des Kreises nicht zu beanstanden. Warum die Regierungspräsidentin wieder so agiert, kann nur vermutet werden.
Die gewählte Konstruktion, dass eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung, im Auftrag des Dienstherrn einer untergeordneten Behörde, in dessen Behörde ermittelt, dafür das Briefpapier der Bezirksregierung verwendet, dieser aber keinen Bericht erstattet, ist unserer Ansicht nach abenteuerlich.
Es handelt sich hierbei weder um eine klassische Amtshilfe (üblich unter gleichrangigen Behörden) noch um ein Verfahren im Rahmen der Kommunalaufsicht (dann würde die Mitarbeiterin zwar dasselbe tun, aber für ihre Dienstherrin, und das Ermittlungsergebnis würde von der gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden). Die vom Landrat gewählte Vorgehensweise ist nicht geeignet, verloren gegangenes Vertrauen in Verwaltungshandeln wiederherzustellen. Unsere Bedenken können auf diese Weise nicht ausgeräumt werden.
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