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05.09.22 –
Beim Regionalplan Ruhr wird eine 3. Offenlage mit Hochdruck vorangetrieben. Grüne haben Sorge, dass die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag dabei nicht berücksichtigt werden.
Die Bevölkerung hatte gehofft, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03.05.2022 zu einem „Game Changer“ im Hinblick auf den ungezügelten Kiesabbau im Kreis Wesel werden würde. Dafür waren viele von ihnen am 20. März bei Demonstrationen in den von den neu ausgewiesenen Abgrabungsflächen betroffenen Kommunen auf die Straße gegangen. Aus diesem Grund wurden etwa 7.700 Einsprüche an den Regionalverband geschickt. Das OVG hatte die von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Verlängerung des Versorgungszeitraums für die Sicherung und den Abbau von Sand und Kies von 20 auf 25 Jahre sowie die Verlängerung des Mindestreservezeitraums von 10 auf 15 Jahren für rechtswidrig erklärt. Das Gericht sah darin „eine unzulässige Verabsolutierung der Rohstoffsicherung“ in Bezug auf eine vorzunehmende Abwägung mit anderen Rechts- und Schutzgütern. Aus diesem Grund waren die in der 2. Offenlage des Regionalplans ausgewiesenen Abgrabungsflächen hinsichtlich ihres Ausmaßes rechtswidrig.
Das OVG hatte darüber hinaus in seinem Urteil auch noch eine ganze Reihe von weiteren Hinweisen gegeben, die den bereits bestehenden Landesentwicklungsplan betrafen, der aber, da er rechtskräftig ist, nicht mehr angegriffen werden konnte.
„Wir haben aufgrund des hohen Tempos, mit der der Regionalverband Ruhr nun die 3. Offenlage vorantreibt die Sorge, dass lediglich eine Minimallösung bei der Verringerung der Abgrabungsflächen vorgenommen werden wird“ sagt Hans-Peter Weiß, Kreisvorsitzender der Grünen im Kreis Wesel.
Hans-Peter Weiß fordert, dass die Vereinbarungen im schwarz-grünen Koalitionsvertrag zur Sand- und Kiessandgewinnung (Seite 45) in der 3. Offenlage des Regionalplans Berücksichtigung finden. Darin ist ein verbindlicher Degressionspfad und perspektivisch ein Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen und die Rückführung des Sand- und Kiessandabbaus auf den notwendigen Bedarf vorgesehen. „Mittlerweile wissen wir auch durch ein Gutachten, dass sich in den derzeit aktiven Abgrabungsstellen noch erhebliche Restkiesmengen befinden, die bei der Ausweisung der neuen Auskiesungsflächen ebenfalls außer Acht gelassen worden sind“, sagt Hans-Peter Weiß.
Verwaltungsrechtlich soll dies, so fordert der Kreisvorstand der Grünen, durch eine Ausgliederung des Teilplans Sand und Kies aus dem Regionalplan erfolgen. Schließlich wird im letzten Abgrabungsmonitoring des Geologischen Landesamtes zum Stichtag 01.01.2021 noch eine Reichweite bei den im derzeit bereits genehmigten Flächen von 18 Jahren ausgewiesen.
Der Kreisvorstand hat ein Schreiben an die neue grüne Wirtschaftsministerin Mona Neubaur gerichtet, in der auf diese Punkte hingewiesen wird und dringend um einen kurzfristigen Termin mit ihr nachgesucht.
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