Weitere Fragen zu Sickerwasser der Tongrube Gahlen

18.01.19 –

Im Zusammenhang mit Antworten des Landrats im Zusammenhang mit der Resolution des Schermbecker Rats zur Wahrung der Schermbecker kommunalen Belange haben sich weitere Fragen ergeben.

Die GRÜNE Kreistagsfraktion bittet den Landrat, diese Fragen zu beantworten:

  1. Auf Seite 3 Ihres Schreibens weisen Sie darauf hin, dass das anfallende Sickerwasser in der Kläranlage Emscherbruch entsorgt wird. Herr Fastring erklärte auf der Veranstaltung am 19.September 2018, es sei „kein Tropfen Sickerwasser“ aus der Abgrabung in die Gräben bzw. Bäche geflossen.
    Am 2.März 1999 wurde von der Kreisverwaltung eine Genehmigung zur Ableitung der Sickerwässer in den Steinbach und den Gartroper Mühlenbach erteilt. Am 13. Dezember 1999 musste diese Genehmigung auf Anweisung der Bezirksregierung Düsseldorf zurückgenommen werden.

    Ist unsere Annahme richtig, dass in der Zeit von März bis Dezember 1999 sehr wohl Sickerwässer in die beiden Bäche eingeleitet wurden?

    Wenn nicht, wo sind diese Sickerwässer geblieben? 

  2. Der Gutachter Borchardt stellte fest, dass das Sickerwasser aus der Abgrabung erheblich mit Vanadium belastet ist. Der Vanadiumgehalt des Wassers wird in Kläranlagen nicht überprüft. Seitens der Kreisverwaltung wurde mehrfach betont, dass das Gutachten von Herrn Borchardt ein Gutachten der Staatsanwaltschaft sei und für den Kreis Wesel nicht relevant ist. Trotzdem haben Sie durch dieses Gutachten von einer Beeinträchtigung der Wasserqualität erfahren.

    Ist Ihre Behörde tätig geworden? 

  3. Am 1. September 2016 wurde zwischen dem Kreis Wesel und der Firma Nottenkämper ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Laut Ihrer Darstellung hat sich die Firma Nottenkämper darin verpflichtet, vorzeitig die Oberflächenabdichtung vorzunehmen und sämtliche Kosten der Sickerwasserentsorgung und der Durchführung des Grund- und Sickerwassermonitorings zu tragen. Zu diesem Zeitpunkt war der Kreisverwaltung bereits bekannt, dass unerlaubte Stoffe in Form von Ölpellets, Kronocarb und Recyclingsand in der Verfüllung eingelagert wurden. Diese Stoffe bergen ein erhebliches Risiko für das Grundwasser. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Belastung des Grundwassers festgestellt werden, sind unter Umständen kostenintensive Maßnahmen zur Sanierung erforderlich. In dem geschlossenen Vertrag findet sich kein Passus, der eine finanzielle Absicherung dieses Risikos beinhaltet. Da bei der ursprünglich genehmigten Ablagerung nur inertes Material eingelagert werden durfte, war der Aufwand der Nachsorge wesentlich geringer als bei dem neuen Risiko durch die Ablagerung von Stoffen, die eigentlich in eine Deponie gehören. Beim Abschluss des Vertrages hätte daher seitens der Kreisverwaltung auf dieses erhöhte Risiko hingewiesen und eine wesentlich höhere Sicherheitsleistung eingefordert werden müssen. Auf der Grundlage des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht vom 29.11.1991 (BVerG 7 C 6.91 (Rz10) wäre eine solche Nachverhandlung durchaus möglich gewesen.

    Warum ist nicht entsprechend mit der Firma Nottenkämper verhandelt worden? 

  4. Wie lange sind nach Ihrer Schätzung die noch vorhandenen Sicherheitsleistungen in Höhe von 321.268.00 DM auskömmlich, um die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen?

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