Abfall birgt immer mehr Wert: Grüne wollen Wertstoffe verstärkt sammeln

Die Grüne Kreistagsfraktion hat den Antrag gestellt, dass die Verwaltung auf der Basis der aktuellen EG-Abfallrahmenrichtlinie sowie der zu erwartenden Novellierungen im Abfallrecht auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeiten darstellen möge , eine Wertstofftonne auf Kreisebene in kommunaler Trägerschaft einzuführen.

17.03.11 –

Die Grüne Kreistagsfraktion hat den Antrag gestellt, dass die Verwaltung auf der Basis der aktuellen EG-Abfallrahmenrichtlinie sowie der zu erwartenden Novellierungen im Abfallrecht auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeiten darstellen möge , eine Wertstofftonne auf Kreisebene in kommunaler Trägerschaft einzuführen.

In der novellierten EG-Abfallrahmenrichtlinie wird das oberste Ziel moderner Abfallpolitik, die Abfallvermeidung, durch neue Instrumente wie Produktverantwortung und Abfallvermeidungsprogramme gestärkt. Vor allem aber stärkt diese auch die Verwertung von Abfällen, indem Getrennthaltungspflichten und Recyclingquoten für bestimmte Abfälle eingeführt werden sollen. Ferner präzisiert sie den Abfallbegriff, was Rechtssicherheit und eine verbesserte Akzeptanz hochwertiger Recyclingprodukte schafft.

Im Zuge der Umsetzung der novellierten EG-Abfallrahmenrichtlinie sollte das novellierte Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von der Bundesregierung ursprünglich zum 10.12.2010 vorgelegt werden.

Allerdings zeichnet sich mittlerweile ab, dass das Gesetz möglichweise erst im Laufe diesen Jahres oder erst 2012 vorliegen wird. Ebenso entspricht der erste landesweite Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein-Westfalen in der Bekanntmachung vom 31. März 2010 nicht mehr den politischen Zielvorstellungen der Landesregierung. Es ist daher vorgesehen, auf der Grundlage einer restriktiven Bedarfsprüfung einen neuen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen. In einem Erlass vom 24.01.2011 (Akt.-Zeichen IV-3/IV-2-884.07) hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen daher verfügt, dass in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Abfallwirtschaftsplans bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung der kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte bzw. der Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen u.a. Folgendes bereits zu berücksichtigen ist:

  • Absehbare Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes, wie z.B. fünfstufige Abfallhierarchie, Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, flächendeckend getrennte Sammlung von Bioabfällen, Einführung einer Wertstofftonne.
  • Restriktive Bedarfsprüfung, in die Aspekte wie z.B. Abfallvermeidung, Verwertungsquoten, Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen, Einführung einer Wertstofftonne, Behandlungskapazitäten- und preis, Abfallgebühren und demografischer Wandel einbezogen werden sollen.
  • Umsetzung der Grundsätze der Autarkie und Nähe durch die Berücksichtigung umweltbezogener Vergabekriterien entsprechend § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder interkommunale Kooperation. Als umweltbezogenes Vergabekriterium hat die Transportentfernung mit entsprechend deutlicher Gewichtung in die Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen einzufließen.
  • Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz u.a. durch eine entstehungsortnahe Entsorgung bzw. möglichst geringe Transportentfernung.

Für den Kreis Wesel besteht vor dem genannten Hintergrund akuter Handlungsbedarf, um Mülltourismus und Ökodumping zu verhindern. Um auch langfristig die Fortführung der Entsorgung unter kommunaler Gestaltungshoheit zu ermöglichen, ist eine kommunale Wertstofftonne im Hinblick auf die Steuerung von Stoffströmen und die Kontrolle der Gebühren einzusetzen.

Der Nutzen einer Wertstofftonne für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel besteht in einem flexiblen, haushaltsnahen Serviceangebot für Sammelleistungen im Bereich Kunststoffe, Metalle, Verbunde sowie perspektivisch weiteren Wertstoffen, welches nach Marktlage der Rohstoffe angepasst werden kann.

Die kommunale Wertstofftonne sollte als gebührenfreies Angebot an die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Recyclings bzw. der Ressourcenwirtschaft geplant werden. Durch die kommunale Wertstofftonne würde die stoffliche Verwertung in der Entsorgungswirtschaft des Kreises einen höheren Stellenwert erhalten. Sofern diese Weiterentwicklung im Kreisgebiet in kommunaler Trägerschaft erfolgt, dürfte es aufgrund der vorhandenen Gesamtkonzeption auch mittelfristig möglich sein, die entstehenden Kosten in die bestehende Gebührenstruktur einzubetten. Bei privatwirtschaftlich betriebenen Systemen (z.B. Gelbe Tonne plus) würde die Gefahr bestehen, dass aufgrund der zu erwartenden Veränderungen in den Stoffströmen mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen entstehen, die zu steigenden Preisen und infolge der zunehmenden Schnittstellen zwischen den Beteiligten vermutlich auch zu schlechterem Service für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel führen könnten.

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