Das Bundesjagdgesetz wurde am 6.12.2013 geändert, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zwangsbejagung umzusetzen. Grundstückseigentümer, die auf ihrem Grundstück keine Jagd mehr dulden wollen, müssen sich jetzt einer Gewissensprüfung unterziehen bzw. ethische Gründe für ihre Ablehnung glaubhaft machen.
26.02.14 – von J. Bartsch, Grüne Fraktion –
Das Bundesjagdgesetz wurde am 6.12.2013 geändert, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Zwangsbejagung umzusetzen. Grundstückseigentümer, die auf ihrem Grundstück keine Jagd mehr dulden wollen, müssen sich jetzt einer Gewissensprüfung unterziehen bzw. ethische Gründe für ihre Ablehnung glaubhaft machen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher einen betreffenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und die Beantwortung der folgenden Fragen durch die Verwaltung:
- Wie viele Anträge, dass ein Grundstück jagdrechtlich befriedet wird, liegen bislang beim Kreis vor?
- Wie und nach welchen Kriterien findet die damit verbundene Gewissensprüfung statt?
- Wie viel Zeitaufwand entsteht der Kreisverwaltung dadurch?