Zu kurz gesprungen - Bundestag verabschiedet Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beschlossen. Trotz guter Ansätze greift die Novelle insgesamt jedoch zu kurz.

24.05.12 –

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beschlossen. Trotz guter Ansätze greift die Novelle insgesamt jedoch zu kurz.

Mit dieser Novelle werden viele Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vorgenommen, die wir in den vergangenen Monaten und Jahren in mehreren Initiativen, so zum Beispiel in einem gemeinsamen Antrag mit der SPD aus dem Dezember 2010, gefordert haben. Zu den positiven Aspekten der Novelle gehören die Einführung einer Förderung von Wärme- und Kältespeichern, die Entbürokratisierung der Förderung von Mini-BHKWs und auch die Einführung einer vierten Vergütungsklasse für Anlagen der Größenordnung von 50 bis 250kW, welche den existierenden Förderknick bei Anlagen dieser Größenordnung verringern wird. Dennoch: Das im KWKG vorgesehene Ziel von 25% KWK im Jahr 2020 wird mit dem im Bundestag beschlossenen Gesetz klar verfehlt werden. Die Erhöhung der Fördersätze um 0,3 Cent/kWh reichen nicht aus, um die notwendigen Investitionen in die KWK auszulösen. Auch beim Thema Flexibilisierung hat Schwarz/Gelb eindeutig zu wenig vorgelegt. Obwohl sämtliche Experten einen Bonus für besonders flexible Anlagen gefordert haben, die besonders gut geeignet sind, die fluktuierende Einspeisung aus Wind- und Sonnenenergie auszugleichen, hat die Koalition diese sinnvolle Forderung ignoriert. Auch die Tatsache, dass nach wie vor eine Quersubventionierung für den Bau neuer Kohlekraftwerke über das KWKG möglich ist, ist für uns nicht akzeptabel.

 

Aus diesen Gründen haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt und einen eigenen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. In unserem Antrag machen wir konkrete Vorschläge, wie das Ziel von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 KWK erreicht werden kann. Dazu gehört u.a. die Erhöhung der Fördersätze für alle Anlagenkategorien um 0,5 Cent/kWh, die Einführung eines Flexibonus sowie eine Überführung des Mini-KWK-Impulsprogramms ins KWKG. Änderungen dieser Art wären auch ohne Weiteres möglich gewesen, ohne dadurch die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich zu belasten. Da von dem vorhandenen Fördertopf von 750 Millionen Euro im Jahr 2011 nur ca. 160 Millionen Euro abgerufen wurden und praktisch kein KWK-Ausbau stattfindet, gibt es ausreichend Spielraum für weitere Anreize.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie HIER. Die vom Bundestag heute angenommene Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses inkl. der von der Koalition vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung, einer Zusammenfassung der parlamentarischen Beratungen und der Öffentlichen Anhörung vom 23.04.2012 kann HIER abgerufen werden.

Kategorie

Kreisverband | Top-Themen

NRW isst besser! Fünf Forderungen für eine nachhaltige Ernährung in NRW!

Landtagswahlprogramm

Mit diesen Inhalten werden wir in die Koalitionsverhandlungen gehen!