Urteil zur Beschneidung: Angriff auf die Religionsfreiheit oder für das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern?

In zweiter Instanz hat jüngst das Landgericht Köln ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es beurteilte die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung; also als strafbar.

11.07.12 –

In zweiter Instanz hat jüngst das Landgericht Köln ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es beurteilte die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung; also als strafbar.

Dies hatte bei Vertretern aller Glaubensrichtungen in Deutschland deutliche Kritik ausgelöst, aber auch in der Politik und Presse ein überwiegend kritisches Echo gefunden.

Hauptargument der Kritik war das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, in das das Urteil des Landgerichts einen drastischen Eingriff vornehme.

Dazu erklärt Hubert Kück: „Hier ist zwischen dem Recht, nach den jeweiligen religiösen Riten zu leben, und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen.

Bei allem Respekt für die Religionsfreiheit vertrete ich den Standpunkt: Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darf nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person aus freien Stücken dazu einwilligt.

Ein kleines Kind ist dazu aber nicht in der Lage, daher sollte eine Beschneidung im Kindesalter nicht zugelassen werden. Ich finde das Urteil somit richtig.

Die Beschneidung von Jungen stellt eine Körperverletzung dar; sie ist somit eine Missachtung eines Menschen- und Grundrechts in Deutschland (Art. 2 Grundgesetz).

Auch wenn Repräsentanten aller Glaubensrichtungen in Deutschland die Entscheidung des Kölner Landgerichts als Einmischung in religiöse Traditionen bezeichnen und die Korrektur der Gerichtsentscheidung fordern, steht für mich absolut fest:

Das Kindeswohl muss an oberster Stelle stehen. Es von religiösen Gepflogenheiten abhängig zu machen, bedeutet einen Rückschritt aus unserem aufgeklärten Kulturkreis. Bräuche, die in die körperliche Unversehrtheit von Kindern eingreifen, sind abzuschaffen.

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