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14.06.07 –
Der Kreistag beschließt: Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme die nachstehenden Anregungen und Bedenken auf und lehnt aus diesen Gründen die geplante 49. GEP-Änderung ab.
Ferner teilt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme der Bezirksregierung die Absicht des Kreistages auf Herausnahme der Kohlekraftwerkstandorte Bislich-Vahnum und Winnenthal mit.
Zum Sachverhalt und Begründung:
Am 29.03.2007 hat der Regionalrat Düsseldorf die 49. Änderung des Regionalplanes beschlossen. In diesem Verfahren wird auch der Kreis Wesel um eine Stellungnahme gebeten.
Gegenstand der Änderung ist eine Anpassung des textlichen Zieles im Kapitel 3.9. (Ziel 1) „Standorte der vorhandenen Anlagen für Neubau, Ausbau oder Erweiterung sichern“.
Mit einer Öffnungsklausel soll künftig in allen Bereichen der gewerblichen und industriellen Nutzung (GIB) die Darstellung potenzieller Standorte für Kraftwerke zur vorrangigen öffentlichen Versorgung jeglicher Art ermöglicht werden. Die Entscheidung über den Kraftwerksbau soll sozusagen kommunalisiert werden.
Zwar soll der Modernisierung bestehender Anlagen und der Ersatz durch umwelt-freundlichere Anlagen mit einer höheren Effizienz eine besondere Bedeutung eingeräumt werden, jedoch ohne dieses Ziel im Gebietsentwicklungsplan näher zu definieren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beurteilt diese Öffnungsklausel unter folgenden Gesichtspunkten sehr kritisch.
Zitat aus dem Entsorgungsatlas des Landesumweltamtes (LUA):
"Nachteil und ökonomischer Anreiz zugleich ist, dass die Verwertungsanlagen (Zementwerke, Kraftwerke, Feuerungsanlagen) im Allgemeinen deutlich geringere Anforderungen an die Abgasreinigung einhalten müssen als die Abfallverbrennungsanlagen, in denen die Abfälle bisher häufig entsorgt wurden. Damit läuft die Abfallwirtschaft Gefahr, die Fortschritte der Luftreinhaltepolitik zu konterkarieren".
(Zitat Ende)
Zur Beurteilung und Abwägung einer Kraftwerksinvestition im Hinblick auf die Errichtung zukunftsfähiger und effizienter Energiestrukturen, wie sie die Richtlinie der EU 2004/8/EG fordert, fehlen den Kommunen belastbares Zahlenmaterial und Kriterien für die Abwägung.
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