Streit um Wahltermin - Hubert Kück: Wackelt der Termin für die vorgezogene Kommunalwahl am 7. Juni?

Nach der ersten Verhandlung des Landesverfassungsgerichts in Münster deuten sich Zweifel an der Zusammenlegung der Termine der Europa- und Kommunalwahl an.

16.02.09 –

 

Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Michael Bertrams, ließ durch zahlreichen Nachfragen Bedenken am 4,5-monatigen Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten erkennen.

Hubert Kück, Sprecher der bündnisgrünen Kreistagsfraktion: „Gemeinsame Wahltermine sind grundsätzlich sinnvoll. Die Wählerinnen und Wähler sind mündig und können sehr wohl zwischen den einzelnen zu wählenden Organen unterscheiden. Durch eine Zusammenlegung von Wahlterminen können zig Millionen an Euro gespart werden.“

Das Problem bei der Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlperiode der alten kommunalen Räte endet erst am 20. Oktober, die neuen Räte sollen aber schon im Juni gewählt werden.

Hubert Kück: „Es ist wohl für jeden leicht nachvollziehbar: Der Wählerwille sollte zeitnah und unverzüglich umgesetzt werden. Genau das passiert aber nicht, wenn Anfang Juni gewählt, aber erst Ende Oktober die neuen Räte gebildet werden.

Deshalb plädiere ich dafür, die Termine von Kommunal- und Bundestagswahl zu koppeln. Die Bundestagswahl findet am 27. September statt. Bei einer zeitgleich stattfindenden Kommunalwahl würde der Wählerwille dann auch unverzüglich umgesetzt werden und wir würden das heillose Durcheinander vermeiden, das ein Juni-Termin für die Kommunalwahl mit sich bringen würde.“

 

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