Schulbuchfinanzierung: Landesregierung darf schwarzen Peter nicht an Kommunen geben

Der Schulgesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Finanzierung der Lernmittelfreiheit für ALG II-EmpfängerInnen auf die Kommunen abzuschieben. Auf eine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion hin hatte es noch Ende Januar geheißen, ALG II-Beziehende würden von den Eigenanteilen bei den Schulbüchern befreit. Mit den Kommunen werde eine finanzielle Regelung getroffen.

12.04.06 –

Stattdessen überlässt nun das Land den Kommunen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ALG II-Familien Büchergeld erhalten. "Erneut bürdet das Land den Kommunen neue Kosten auf oder stellt sie vor die Zwangs-Alternative, höhere Beiträge von den Familien zu verlangen", kritisiert Dagmar Krause-Bartsch, bündnisgrünes Mitglied im Kreissozial-ausschuss. Sie habe überhaupt kein Verständnis für diese Kehrtwendung und das erneute Hin und Her um die Schulbuchfinanzierung. "Es kann nicht sein, dass in Sonntagsreden von der besonderen Bedeutung von Bildung zur Verhinderung von Armut geredet wird und nun die Landesregierung uns vor die Alternative stellt, kurzfristig zusätzliche Mittel bereitzustellen oder das Risiko einzugehen, dass Kinder aus armen Familien ohne Schulbücher dastehen."

Die Kosten für Schulbücher sind nicht im Regelsatz für das ALG II enthalten. Die Familien müssen schon für die übrigen Lernmittel wie Lineal, Hefte, Malutensilien oder Turnzeug Rücklagen für ihre Kinder bilden. Schon dabei sind die Familien oft überfordert, weil der monatliche Regelsatz hinten und vorne nicht reicht. Nun geht es um einen Eigenanteil für die Schulbücher von 17,64 € bis zu 38,22 €, der von den betroffenen Familien zusätzlich zu Beginn des Schuljahres aufzubringen ist. Dagmar Krause-Bartsch: „Es steht zu befürchten, dass Kinder ohne das selbst anzuschaffende Mathematikübungsbuch oder das Englisch-Wörterbuch in den Unterricht kommen müssen."

Die bündnisgrüne Kreistagsfraktion, so Dagmar Krause-Bartsch weiter, werde das Thema in der nächsten Fachausschusssitzung auf die Tagesordnung setzen lassen. Es gelte zu beraten, mit welchen Schritten sichergestellt werden kann, dass die betroffenen Kinder zu Beginn des nächsten Schuljahres nicht im Regen stehen.

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