Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes

Folgenden Antrag hat die bündnisgrüne Fraktion für den nächsten Ausschusses für Umwelt und Planung gestellt:

08.10.07 –

Zum 01.01.2007 sind die Staatlichen Umweltämter, die Ämter für Agrarordnung sowie Teile des Landesumweltamtes und der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten in die Bezirksregierungen eingegliedert worden. Dieser Neuorganisation soll jetzt mit dem seinerzeit angekündigten „Gesetzespaket 2“ die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts folgen.

Ziel ist die völlige Umorganisierung der Umweltverwaltung nach dem Motto „Privat vor Staat“.

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 19.06.2007 dem Gesetzentwurf zugestimmt und die Verbände-Anhörung eingeleitet. Im Anschluss daran fand nach der Sommerpause eine weitere Kabinettbefassung statt. Die Einbringung durch die Landesregierung in den Landtag erfolgte am 4.09.07. Der Gesetzentwurf, der noch eine Reihe weiterer Regelungen anderer Rechtsbereiche enthält, soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Durch den Gesetzentwurf werden die Ergebnisse der erfolgten Aufgabenüberprüfung bei den Bezirksregierungen sowie der in die Bezirksregierungen eingegliederten Sonderbehörden mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Kommunalisierung sowie einer Privatisierung von Aufgaben der Umweltverwaltung umgesetzt. Die Abgrenzung zwischen staatlicher und kommunaler Umweltverwaltung wird neu festgelegt: Danach werden im Grundsatz alle Zuständigkeiten der Verwaltung im Umweltrecht den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Die staatliche Zuständigkeit soll nur noch bei besonders umweltrelevanten oder sehr komplexen Sachverhalten gegeben sein, die zu ihrer sachgerechten Wahrnehmung u. a. einer übergreifenden Betrachtung bedürfen.

Durch die Einführung des „Zaunprinzips“ soll, so die Überlegung, zukünftig innerhalb eines virtuellen Zauns für alle Anlagen bezogenen auf umweltrechtliche Fragestellungen nur noch eine Umweltbehörde als Ansprechpartner zuständig sein und zwar sowohl für den Bereich Überwachung wie auch für Genehmigungen und Zulassungen. Das Land wird den Kreisen und kreisfreien Städten das zur Erfüllung der ihnen neu übertragenen Aufgaben erforderliche Personal zur Verfügung stellen. In einer Arbeitsgruppe wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Stellenverlagerungspotenzial von ca. 300 Mitarbeiter-Kapazitäten (MAK) ermittelt. Die von der Neuordnung der Zuständigkeiten in der Umweltverwaltung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ihren Aufgaben folgen.

Die Verteilung des betroffenen Personals der Bezirksregierungen auf die Kreise und kreisfreien Städte soll durch einen Zuordnungsplan erfolgen, den die jeweilige Bezirksregierung unter Beteiligung des MUNLV sowie der Personal aufnehmenden Kreise und kreisfreien Städte erarbeitet. Mit dem Zuordnungsplan wird das Ziel verfolgt, die Qualifikationen, Interessen und sozialen Belange der Beschäftigten mit dem Personalbedarf der Kommunen optimal in Übereinstimmung zu bringen.

Den Kommunen werden die Tarifbeschäftigten gestellt.

Der Gesetzentwurf enthält neben den Regelungen für den Umweltbereich noch eine Reihe weiterer Bestimmungen für andere Bereiche, in denen es Regelungsbedarf gibt. Dabei wird insbesondere auf den Entwurf für ein „Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes“ hinweisen. Mit ihm soll die Möglichkeit eröffnet werden, staatliche und kommunale Untersuchungsämter im Bereich der Lebensmitteluntersuchung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenzuführen. Gleichzeitig erlaubt er auch die Weiterführung von bereits bestehenden und bewährten kommunalen Kooperationen. Diesem Gesetzentwurf ist eine lange Diskussion insbesondere auch mit den Kommunen vorausgegangen. Auch dieser Gesetzentwurf ist jetzt auf den Weg gegeben worden, damit, entsprechend dem Wunsch aller Beteiligten, bereits zum 01.01.2008 die erste Anstalt im Raum OWL entstehen kann.

Wir bewerten insbesondere die angestrebte Kommunalisierung von Aufgaben der bisherigen staatlichem Umwelt- und Arbeitsschutzämter als sehr problematisch.

Die Vorhaltung von Spezialisten für die Vielzahl von hochkomplexen Planungs- und Genehmigungstatbeständen im Umweltbereich würde für die betroffenen 54 Kreise und kreisfreien Städte einen erheblichen Personalmehraufwand bedeuten, der nicht allein durch Personalüberleitung aus den entfallenden Einrichtungen zu befriedigen ist.

Deshalb ergeben sich für unsere Fraktion zu dem vorstehenden Sachverhalt folgende Fragen:

  1. Der Gesetzentwurf sieht vor, 294 Anlagen in die Überwachung des Kreises Wesel zu übergeben. Um welche Anlagen handelt es sich hier?
  2. Insgesamt sind für den Kreis Wesel gemäß Verteilerschlüssel 7 Personalstellen avisiert. Ist der mit den neuen Aufgaben verbundene Verwaltungsaufwand mit diesen zusätzlichen Stellen zu erledigen?
  3. Wird dieses Personal aus dem Stellenverlagerungspotenzial abgerufen oder stellt der Kreis Wesel eigenes Fachpersonal zur Verfügung unter Verzicht auf die Kostenvergütung, um so genannte KW-Stellen abbauen zu können?
  4. Wie viele Anlagen könnten aus der Kommunalisierung herausfallen, da ihre Betreiber auch Anlagen besitzen, die von raumbedeutsamem Interesse sind?
  5. Um wie viele Mitarbeiter würde sich der Bedarf dann reduzieren?
  6. Wie wird die Qualität und Rechtssicherheit bei zukünftigen hochkomplexen Verfahren gewährleistet?
  7. Wie kann in Zukunft gewährleistet werden, dass Beschwerden von BürgerInnen über kommunal genehmigte Anlagen ernst genommen und neutral verfolgt werden?
  8. Welche Instanzen kann der Kreis Wesel bei etwaigen Unsicherheiten zukünftig konsultieren?
  9. Wie wird sich das „Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes“ auf den Kreis Wesel auswirken?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Kück

(Fraktionssprecher)

 

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