Immissionsschutzrecht bei Tierhaltung geändert

24.02.13 –

Das Umweltministerium NRW hat am 20.2.2013 einen Erlass über „Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen" veröffentlicht. Hierbei erfolgte eine Anpassung an den Stand der Technik. Die Kreise und kreisfreien Städte wurden hierzu über die Bezirksregierungen informiert und sind gehalten, den Erlass umzusetzen. Bei stärker emittierenden Anlagen bedeutet dies den Einbau von Abluftreinigungsanlagen; Neuplanungen müssen dies sofort berücksichtigen, für bestehende Anlagen bestehen Übergangsfristen.

Näheres findet sich im Erlass.

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