Grüne: Regionalratsentscheidung über Kommunalisierung des Kraftwerkbaus ist gravierende Fehlentscheidung

Am vergangenen Donnerstag entschied der Regionalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) bezogen auf die Energieversorgung. Zukünftig sollen alle Gewerbe- und Industriegebiete für die Errichtung von Groß-Kraftwerken geöffnet werden. Bisher war dies nur an besonders gekennzeichneten Standorten möglich.

04.04.07 –

Hierzu erklärt Ute Sickelmann, bündnisgrünes Mitglied im Regionalrat Düsseldorf: „Damit gibt der Regionalrat ein wichtiges Instrument zur Koordinierung der Energieversorgung im Regierungsbezirk aus der Hand. Gerade vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Debatte um Klimawandel und Energieeinsparung ist dies völlig unverständlich. Während die Bundesregierung die Bürger und Bürgerinnen auffordert, ihre Glühlampen durch Energiesparleuchten auszutauschen und sich emissionsärmere Autos zu kaufen, überträgt man den Kommunen und Groß-Investoren die Entscheidung zum Bau von Kraftwerken mit überregionaler Bedeutung.“

Auf lokaler Ebene soll nun baurechtlich und immissionsschutzrechtlich geprüft werden, ob sich ein Standort eignet oder nicht. Dazu erklärt Jürgen Bartsch, bündnisgrünes Mitglied im Kreistag Wesel: „Beide Prüfverfahren nicht geeignet, veraltete und umweltschädliche Technologien von Steinkohle- oder EBS-Kraftwerken zu verhindern. Schon jetzt gibt es Planungen für sogenannte Ersatzbrennstoff-Kraftwerke in Hünxe und Rheinberg. Das würde ein drastisches Mehr an Umweltbelastungen mit sich bringen. An vielen möglichen Kraftwerksstandorten besteht aber schon eine hohe Hintergrundbelastung. Das bedeutet, wie auch schon im Fall des EBS-Kraftwerks der Solvay in Rheinberg zu sehen war, dass weitere Emissionen als wenig relevant bezeichnet werden können. Eine Verhinderung solcher hochproblematischen Projekte wird damit schwieriger.

Außerdem muss befürchtet werden, dass die Kommunen allzu bereitwillig dem Ansinnen der Energieversorger folgen werden, wenn diese mit neuen Arbeitsplätzen winken. Und die Belastungen darf die Bevölkerung tragen.“

Der 1999 verabschiedete GEP war hinsichtlich der Formulierungen zur Energieversorgung mit seinen Vorgaben zur Nutzung der Kraftwärmekopplung schon ausgesprochen fortschrittlich. Anstatt weiter zukunftsfähig zu denken und den GEP auch um Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erweitern, fällt der Regionalrat nun mit den neuen Vorschlägen zur Öffnung der Gewerbegebiete weit hinter den bisher geltenden Standard zurück.

„Die Folgen dieser Änderung des GEP sind gravierend. Für uns steht außer Frage: Wenn dies in unserem Land Schule macht, dann vergibt Nordrhein-Westfalen die Chance, sich durch die Entwicklung, Anwendung und den Export fortschrittlicher Energietechnik zu profilieren“, so Ute Sickelmann abschließend.

 

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