Das Kindergartengesetz ist aus dem Sack!

Nach und nach zeichnen sich die wesentlichen Konturen des neuen "Kindergartengesetzes" (GTK) ab. Das hat für Kommunen und Eltern negative Konsequenzen. Auch die pädagogischen Standards sind betroffen.

23.03.07 –

Sicher ist etwa, dass sich die Finanzierung der Kindertagesstätten ändern wird. Statt der bisherigen nachträglichen Spitzabrechnung "angemessener" Kosten wird es künftig eine Pauschale für Kindergartengruppen geben. Diese Pauschale variiert je nach Gruppengröße, Betreuungsdauer und Gruppenzusammensetzung. Die Spitzabrechnung von Mieten bleibt erhalten. Der Eigenanteil der kirchlichen Träger an der KiTa-Finanzierung wird von 20 auf 12 Prozent gesenkt. Das Land wird etwa 80 Mio. Euro mehr ins Betreuungssystem geben müssen, um die Absenkung zu finanzieren. Die restlichen 25 Mio. werden die Kommunen aufbringen müssen.

Die angebliche Aufstockung der Mittel auf 959 Mio. Euro in 2008 ist leider ein Täuschungsmanöver. Annähernd der gleiche Betrag stand bereits 2005 im Landeshaushalt. Tatsächlich werden damit aber nicht einmal die Kürzungen des vergangenen Jahres und die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils kompensiert.

Für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Unterdreijährige setzt die Landesregierung auf Standardabbau. Eltern, die gegenwärtig ihr zweijähriges Kind in eine Einrichtung bringen, finden dort in der Regel zwei ErzieherInnen, eine KinderpflegerIn und 14 weitere Kinder altersgemischt vor. Künftig werden sie auf nur noch zwei ErzieherInnen und eine unbegrenzte Zahl weiterer Kinder treffen. Bei Altersmischung von zwei bis sechs Jahren sollen es zwar "nur" 20 Kinder sein, es wird aber keine Obergrenzen für Gruppen geben. Deswegen können es durchaus mehr sein, auch bei gleichbleibendem Personal.

Der vorgesehene Finanzierungsanteil der Eltern bleibt bei unrealistisch hohen 19 Prozent. In vielen weiteren Kommunen werden daher die Elternbeiträge nun doch erhöht werden müssen.

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