Rechtswidrige Luftreinhaltepläne

Das Urteil des OVG Münster ist nicht nur für Aachen von Interesse - Land unterliegt erneut vor Gericht

01.08.19 –

Das Urteil des OVG Münster ist nicht nur für Aachen von Interesse - Land unterliegt erneut vor Gericht


Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen erklärt Arndt Klocke, Vorsitzender und Sprecher für Verkehrspolitik der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zeigt einmal mehr, dass die vom Land und der Stadt Aachen ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Menschen vor den Gesundheitsgefahren durch zu hohe Stickstoffdioxidwerte zu schützen. Völlig verkalkuliert hat sich Ministerpräsident Laschet, der Fahrverbote bis zuletzt für „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“ erklärt hat. Mit dieser Haltung ist er nun endgültig vor die Wand gefahren. Aachen muss jetzt alle Maßnahmen prüfen, die zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen – auch Fahrverbote. Zusammen mit dem Land müssen die Bemühungen für den Gesundheitsschutz der Menschen intensiviert werden. Wir brauchen massive Investitionen in Radwege, öffentlichen Nahverkehr und alternative Verkehrskonzepte, um langfristig die EU-Grenzwerte überall in NRW einzuhalten. Zudem brauchen wir jetzt zügig und umfassende Hardware-Nachrüstungen für dreckige Dieselfahrzeuge. Nur so lassen sich drohende Fahrverbote noch abwenden, damit am Ende nicht die Bürgerinnen und Bürger die Leittragenden sind.“

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