5-Punkte-Plan für Atomausstieg und Energiewende

Eine Nachbesserung des Konzepts der Bundesregierung ...

02.06.11 –

    Eine Nachbesserung des Konzepts der Bundesregierung ...

    Die Bundesregierung beschreitet mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerungen und der Abschaltung der sieben ältesten Atomkraftwerke plus Krümmel den richtigen Weg. Damit zieht sie erste, notwendige Konsequenzen aus der Katastrophe von Fukushima und macht ihren Irrtum der Laufzeitverlängerung vom Herbst letzten Jahres rückgängig. Damit die Energiewende weg von der Atomkraft hin zu Erneuerbaren Energien gelingen kann, muss das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept allerdings in fünf entscheidenden Punkten nachgebessert werden:

    1. Für die verbleibenden Atomkraftwerke braucht es einen gestuften und mit verbindlichen Abschaltdaten versehenen Ausstiegsfahrplan, und das für jede einzelne Anlage. Nur das schafft Planungssicherheit für neue Investitionen in Erzeugungskapazitäten für alle Marktakteure. "Kaltreserven" und die Übertragung von Reststrommengen schaffen keine Planungssicherheit und passen nicht zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir fordern ein nach der Gesamtlaufzeit eines jeden Reaktors festgelegtes Abschaltdatum für alle Atomanlagen nach Erreichen einer festgelegten Lebensdauer von 28 Jahren. Nach dieser Betriebsdauer besteht nach anerkannter Rechtsauffassung kein Entschädigungsanspruch mehr für die Betreiber. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung zwar die ältesten sieben Anlagen plus Krümmel jetzt abschaltet, aber alle anderen Anlagen bis 2022 weiter laufen lassen will. Gleichzeitig wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien gebremst und die Windenergie den großen Energiekonzernen ausschließlich zum Ausbau auf dem Meer überlassen. Diese Hintertür kann dazu führen, dass 2020 eine erneute Debatte um die Laufzeitverlängerung initiiert wird, weil ja leider der Ausbau der Erneuerbaren nicht so erfolgreich wie gewünscht war. Wir setzten dagegen, den verstärkte Ausbau der Erneuerbaren Energien und der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung mit modernsten Gaskraftwerken. Zu einem Ausstieg aus der Atomenergie gehört auch ein gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Urananreicherung und der Brennelementeproduktion.
    2. Um beim Ausbau der Erneuerbaren Energien schnell neue Kapazitäten ans Netz zu bringen, müssen vor allem Planungshindernisse für die Windenergie an Land abgebaut werden. Eine Kürzung der Vergütung für die Windenergie an Land ist genauso wie die für Biomasse und Photovoltaik – wie von der Bundesregierung im Rahmen der EEG-Novelle derzeit vorgesehen – absolut kontraproduktiv und wird den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausbremsen, statt ihn zu befördern.
    3. Zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren Energien und des schwankenden Verbrauchs brauchen wir hochflexible Gaskraftwerke. Damit diese auch unabhängig von der Jahresauslastung von Energieunternehmen und Stadtwerken gebaut und wirtschaftlich betrieben werden können, müssen sog. „Kapazitätsmärkte“ für die Stromerzeugung geschaffen werden. Das bedeutet, dass nach einer Ausschreibung Betreiber von hochflexiblen Gaskraftwerken eine feste Vergütung für das Bereitstellen der Kraftwerkskapazität bekommen. Die Anlagen werden immer dann eingesetzt, wenn der Bedarf sehr hoch und nicht durch Erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Da das dann unter Umständen aber nur einige hundert bis 2.000 Stunden im Jahr sind, kann ein solche Kraftwerk nur durch die Vergütung des erzeugten Strom nicht wirtschaftlich betrieben werden. Deshalb brauchen wir Kapazitätsmärkte.
    4. Die energieintensive Industrie, z. B. die Aluminium-Industrie, ist wesentlicher Teil der industriellen Basis und Wertschöpfungskette in Deutschland. Sie kann erheblich zur Kappung von Lastspitzen beim Stromverbrauch und zur Stabilisierung des Netzes mit der Regelbarkeit ihrer Anlagen beitragen und sollte hierfür, wie etwa in den Niederlanden, Italien oder Spanien längst üblich, zur Erhaltung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
    5. Auch angesichts der Erklärungen der Ministerpräsidenten aus Bayern und BadenWürttemberg steht einer ergebnisoffenen Endlagersuche anhand fachlicher Kriterien in ganz Deutschland nichts mehr im Wege. Deshalb muss die Bundesregierung den Weiterbau von Gorleben beenden und ein Verfahren zur Endlagersuche in ganz Deutschland einleiten.

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