Unkonventionelles Erdgas - Fragen und Antworten

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte Fragen gestellt zu den Genehmigungen für Erprobungsbohrungen, mit denen unkonventionelles Erdgas auch im Kreis Wesel aufgespürt werden soll. Die Verwaltung hat diese wie folgt beantwortet:

02.05.11 – von Daniel Schröder, Grüne Fraktion –

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte Fragen gestellt zu den Genehmigungen für Erprobungsbohrungen, mit denen unkonventionelles Erdgas auch im Kreis Wesel aufgespürt werden soll.

Die Verwaltung hat diese wie folgt beantwortet:

1. Haben in der Vergangenheit Energieunternehmen im Kreis Wesel Maßnahmen zur Aufsuchung von Unkonventionellem Erdgas durchgeführt, so z. B. seismische Verfahren.

Nach hiesigem Wissensstand sind bisher keine Aufsuchungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erkundung  unkonventioneller Erdgasvorkommen im Kreisgebiet durchgeführt worden. Ob jedoch die in der Vergangenheit zahlreich zur Erkundung anderer Bodenschätze (Steinkohle, Steinsalz) im Kreisgebiet durchgeführten

Maßnahmen wie Probebohrungen und seismische Messungen auch über das Vorkommen unkonventionellen Erdgases Aufschluss geben, kann aus Sicht der Kreisverwaltung nicht beurteilt werden.

 

2. Liegen der Verwaltung Anfragen von Unternehmen aus der Energiebranche vor, die auf dem Kreisgebiet nach Unkonventionellem Erdgas durch seismische Messungen oder Aufsuchungsbohrungen suchen wollen.

Ja - Thyssen Vermögensverwaltung GmbH, aix-o-therm GeoEnergien und PVG Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden mbH planen gemeinsam ggf. nach einer Auswertung vorhandener Daten Erkundungsbohrungen. Sie beabsichtigen nach. eigenem Bekunden die Erkundung von Erdgasvorkommen im Bereich des Feldes WeseiGas sowie die Gewinnung im Hinblick auf technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte zu prüfen.

Weitere Anträge liegen der Kreisverwaltung nicht vor. Bekannt ist jedoch, dass für Flächen im Norden des Kreisgebiets Feld "Saxon West" bereits das Recht zur Aufsuchung seitens der Bezirksregierung Arnsberg erteilt wurde.

 

3. Wenn ja, wann sind diese Anträge/Anfragen bei der Verwaltung eingegangen und von welchem Unternehmen stammen sie?

Der Antrag der unter 2. genannten Firmen ist hier am 16.02.2011 eingegangen.

 

4. Über welche Erkenntnisse verfügt die Verwaltung hinsichtlich möglicher Erdgaspotentiale im Kreisgebiet und um welche Form von unkonventionellem Erdgas handelt es sich dabei (z. B. Schiefergas oder Kohleflözgas)?

Die Kreisverwaltung hat generell keinerlei eigene Erkenntnisse über das Vorkommen von bergfreien Bodenschätzen, somit auch nicht über das Vorkommen sog. unkonventionellen Erdgases. Es ist Aufgabe des geologischen Dienstes NRW hinsichtlich der Bodenschätze Auskünfte zu geben. Der bisher bekannte Antrag (vergl. 2.) bezieht sich auf Flözgas (coalbed methane = CBM).

 

5. War der Kreisverwaltung schon vor dem Bekanntwerden des Schreibens von NRW-Wirtschaftsminister Voigtsberger an die Landtagsabgeordnete Brems bekannt, dass sich ein Unternehmen für das Kreisgebiet die Lizenzen für die Durchführung von Aufsuchungsbohrungen nach Unkonventionellem Erdgas gesichert hat.

Nein.

 

6. Auf welcher rechtlichen Basis wurden die Claims für die Unternehmen vergeben?

Grundlage für die Entscheidungen der zuständigen Fachaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) ist das Bundesberggesetz (BBergG). Erdgas zählt zu den Kohlenwasserstoffen und ist damit ein sogenannter bergfreier Bodenschatz im Sinne des § 3 Abs. 3 BBergG. Gemäß § 6 BBergG gilt der Grundsatz: Wer bergfreie

Bodenschätze aufsuchen will, benötigt eine Erlaubnis. Wenn die in § 11 BBergG abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind, besitzt der Antragsteller - so die Auffassung der Bezirksregierung Arnsberg - einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis.

 

 

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Kreisfraktion