Umwelteinsatz in einer ehemaligen Xantener Gärtnerei

Für die Entsorgung des Altöllagers einer ehemaligen Xantener Gärtnerei sind Kosten in Höhe von ca. 250.000 € angefallen. Gegen die Übernahme dieser Kosten durch seine Person hat der Besitzer des Grundstückes Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht hat daraufhin den Hinweis gegeben, dass die Kostenübernahme durch den Grundstücksbesitzer rechtswidrig sei und dass der Kreis Wesel für die Kosten aufzukommen habe. Eine in der Vergangenheit ausgestellte Ordnungsverfügung der Kreisverwaltung sei rechtswidrig.

10.02.16 – von A. Klimach, Grüne Fraktion –

Die Grüne Kreistagsfraktion ist über die deutliche Positionierung des Gerichts erstaunt. Wir halten es für problematisch, dass die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel für die Beseitigung privat verursachter Umweltschäden zahlen sollen. Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtes lassen eine unzureichende fachliche Qualität der damaligen Ordnungsverfügung des Kreises Wesel vermuten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet vor diesem Hintergrund die Kreisverwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist die Ordnungsverfügung intern von Juristen abgefasst oder begleitet worden?

2. Wurde ergänzend das Rechtsamt der Kreisverwaltung einbezogen? Wurde auch externer juristischer Sachverstand hinzugezogen?

3. Warum hielt die damalige Ordnungsverfügung der Weseler Kreisverwaltung vor Gericht nicht stand? Worin bestehen ggf. die Mängel des Schriftsatzes und wie kamen sie zustande?

4. Hält die Verwaltung eine nächstinstanzliche Fortführung des juristischen Verfahrens für aussichtslos? Welche Kosten wären mit einer Fortführung verbunden?

5. Gibt es eine Schadensversicherung des Kreises Wesel, welche für die entstandenen Kosten aufkommen könnte?

6. Wie hoch ist die finanzielle Belastung für den Kreishaushalt, die sich aus dem Umwelteinsatz ergibt?

7. Welche Konsequenzen zieht die Kreisverwaltung aus dem gescheiterten Verfahren?

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