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06.09.19 –
Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland. Das Edelgas kann durch den Boden in Gebäude eindringen. Bei ungefähr fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs in Deutschland ist Radon laut Bundesamt für Strahlensicherheit (BfS) die Ursache. Im Strahlenschutzgesetz ist ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter als Richtschnur für eine erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen festgelegt worden.
Das beim Zerfall von Uran und Radium entstehende Edelgas Radon kann über den Untergrund in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft von Gebäuden anreichern. Auch kann es aus Baumaterialien freigesetzt werden.
Erstmals Schutz der Bevölkerung geregelt.
Durch das neue Strahlenschutzgesetz wird auch erstmalig der Schutz der Bevölkerung vor Radon in Aufenthaltsräumen geregelt. Ein Radonmaßnahmenplan wird erstellt.
Mögliche Belastung in kreiseigenen Gebäuden?
„Mitarbeiter*innen und Besucher*innen der Kreisverwaltung, aber auch Lehrer*innen und Schüler*innen in den kreiseigenen Schulen können von möglichen Radon-Belastungen betroffen sein“, sagt Gabriele Obschernicat, sachkundige Bürgerin der GRÜNEN Kreistagsfraktion. „Deshalb haben wir GRÜNE den Landrat gefragt, ob und mit welchen Ergebnissen die Kreisverwaltung die Radonbelastung erhebt und wie mögliche Gefahren im Gebäudemanagement berücksichtigt werden“, ergänzt Axel Paulik, Mitglied der GRÜNEN Kreistagsfraktion.
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