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16.02.07 –
Die von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen kreisweit einheitlichen Höchstwerte der zulässigen Quadratmetermiete bei Hartz IV-Empfängern führen für viele Betroffene zu unzumutbaren Härten. In einigen Gemeinden ist für diese Miete kein Wohnraum zu bekommen. Für Menschen, die in den kleineren Gemeinden keine billige Wohnung finden, besteht der Zwang, in die einfachen Viertel der Städte umzuziehen. Dabei entsteht die Gefahr der Gettoisierung mit den bekannten Problemen.
Für viele Langzeitarbeitslose verschärft sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich, wenn das am bisherigen Wohnort vorhandene soziale Netz, bestehend aus Familie oder Freundeskreis, weg bricht. Das gleiche gilt für Arbeit suchende Mütter.
Daher hat die bündnisgrüne Fraktion den nachstehenden Antrag gestellt:
Im Bereich des SGB XII und auch des SGB II soll die maximal zulässige Quadratmetermiete für die Kosten der Unterkunft neu definiert werden. Der Mietspiegel soll für jede Kommune des Kreises Wesel getrennt ermittelt werden. Dabei sind einfache bis mittlere Wohnlagen zu berücksichtigen.
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