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07.11.05 –
Dazu erklärt Hubert Kück, Sprecher der bündnisgrünen Kreistagsfraktion in Wesel: „Sollte der Gesetzentwurf vom 05.10.2005 aus dem Hause Clement in der vorgesehenen Form Gesetz werden, müssten die Kommunen bundesweit bis zu 3,2 Mrd. Euro an den Bund zurückzahlen. Für den Kreis Wesel bedeutete dies eine Mehrbelastung von 20 Millionen Euro. Das wäre der finanzielle GAU.“
Bislang gibt es jedoch keinerlei belastbare Zahlengrundlage, die das Ansinnen der Bundesre-gierung auf Rückzahlung seriös untermauern würde. Es handelt sich bei den Zahlen des Bundes lediglich um Schätzungen, die kommunalen Spitzenverbände gehen sogar davon aus, dass es auch ohne etwaige Rückzahlungen bei vielen Kommunen und Kreisen zu Mehrkosten durch die Hartz IV-Reformen kommen wird. Integraler Bestandteil des Kompromisses zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war hingegen die Zusage des Bundes, dass die Kreise, Städte und Gemeinden durch Bund und Länder bundesweit um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Hubert Kück: „Diese Zusage muss gelten. Alles andere wäre ein eklatanter Vertrauensbruch.“
Vor diesem Hintergrund hat die bündnisgrüne Kreistagsfraktion eine Resolution für den Kreistag formuliert. Darin wird die Landesregierung aufgefordert
1. „sich im Rahmen des anstehenden Revisionsverfahrens zwischen Bund, Ländern und Kommunen aktiv im Interesse der Kommunen für die zugesagte Entlastung von 2,5 Mrd. Euro einzusetzen;
2. im Bundesrat keinem Gesetz zuzustimmen, welches zu finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen in NRW führt.
Der Kreistag Wesel erwartet ferner von der Bundesregierung, dass die zugesagte Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro tatsächlich erreicht wird.“
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