Kosten der Deichunterhaltung sind Ewigkeitskosten des Bergbaus!

Folgenden Eilantrag hat die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW gestellt:

07.03.07 –

Verursacht durch Bergsenkungen müssen an Rhein, Emscher und Lippe Deiche saniert und zum Teil erheblich verstärkt und erhöht werden. Auch nach Beendigung des Steinkohlebergbaus werden die zyklisch anstehenden Sanierungen der Deiche, notwendige Reparaturarbeiten nach Hochwässern und die dauerhafte Pflege dieser Deiche erheblich höhere Kosten gegenüber dem Ursprungszustand verursachen. Die durch den Bergbau erst verursachten,

zusätzlichen Aufwendungen werden in Zukunft ein erhebliches Kostenrisiko für betroffene Kommunen und zur Umlage verpflichtete Deichhinterlieger darstellen.

Bei einem Gespräch von Vertretern der DSK Saar und Essen sowie Abgeordneten der Landtage des Saarlands und Nordrhein-Westfalens von Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, den 28. Februar 2007, in Saarbrücken hat die DSK mitgeteilt, dass die Ewigkeitskosten für die Sanierung der bergbaubedingt erhöhten Deiche an Rhein, Emscher und Lippe von der zu gründenden RAG-Stiftung nicht übernommen werden sollen. Das hätte für betroffene Kommunen und Bürgerinnen und Bürger bei den unweigerlich anstehenden Deichsanierungen massive finanzielle Auswirkungen.

Die von der DSK bei dem Treffen geäußerte Begründung für ihre Haltung war geradezu abenteuerlich: Wenn man nach einem Kraftfahrzeugunfall einmal als Schadensverursacher die Reparatur eines Autos bezahlt habe, sei die Angelegenheit damit auch abgeschlossen. Die DSK habe bei der Erhöhung und Ertüchtigung der Deiche ihren Beitrag geleistet, damit sei die Angelegenheit erledigt.

Deswegen fordert der Landtag die Landesregierung auf, im Rahmen der weiteren Verhandlungen um die Kohleanschlussfinanzierung und die Gründung der RAG-Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für die Unterhaltung und Sanierung der bergbaubedingt erhöhten Deiche in die von der Stiftung zu tragenden Ewigkeitslasten des Bergbaus einbezogen werden.

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