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09.03.07 –
Dazu erklärt Beate van Laak, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Kreistagsfraktion: "Das geplante neue Kindergartengesetz der CDU-FDP-Landesregierung stellt nicht die Förderung der Kinder, sondern die Finanzierung in den Mittelpunkt. Der für die Eltern vorgesehene Finanzierungsanteil von 19% ist zu hoch und wird zwangsläufig eine Anhebung der Elternbeiträge nach sich ziehen.“
Der geplante Ausbau der Betreuung der Unter-3-Jährigen wird nach Auffassung von Beate van Laak durch Absenkung der pädagogischen Standards teuer erkauft: Es soll keine Obergrenze für die Anzahl der Kinder in den verschiedenen Gruppenformen geben. Van Laak: „Gerade für Kinder unter drei Jahren wird künftig weniger Betreuungspersonal zur Verfügung stehen als bisher. Die Gruppen können - auch ohne zusätzliches Personal - grenzenlos 'vollgestopft' werden, um mehr öffentliche Zuschüsse zu erlangen. Das ebnet den Weg in eine reine Kinderaufbewahrung. Wir lehnen das entschieden ab.“
Die bündnisgrüne Politikerin plädiert dafür, einen bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für unter drei-jährige Kinder auf der Grundlage eines Rechtsanspruches für diese Kinder vorzusehen. Außerdem müsste ein neues Gesetz den Anforderungen an eine Stärkung der frühkindlichen Förderung in Kitas gerecht werden. Van Laak: „Qualität braucht Standards. Gezielte Förderung und Bildungsarbeit setzt ausreichendes Personal voraus. Dieses geplante Gesetz erreicht genau das Gegenteil."
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