Menü
17.09.12 –
Das Anfang Februar beschlossene Integrations- und Teilhabegesetz ist inzwischen verkündet worden und in Kraft getreten. Für kreisfreie Städte und Kreise bedeutet dies, dass nun grundsätzliche Entscheidungen über die Einrichtung „Kommunaler Integrationszentren“ zu treffen sind.
Die Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren sind verkürzt gesagt „Integration durch Bildung“. Sie setzen mit ihrer Arbeit an einem der entschiedensten Punkte für eine gelingende Integration an, dem Bildungserwerb.
Die jahrzehntelangen Erfahrungen zeigen, dass die Gelegenheit zur Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren unbedingt genutzt werden sollte.
Die Personalkosten werden vom Land getragen und umfassen zwei Lehrkräfte und Mittel für weitere dreieinhalb Stellen für SozialpädagogInnen, Koordinierung und Verwaltung. Von den Kommunen sind primär Sachleistungen und Räume zu stellen.
Darüber hinaus ist ein kreisweites, mit den kreisangehörigen Gemeinden abgestimmtes Integrationskonzept zu erstellen.
Konkrete Handlungsfelder sind z.B.:
Weil die Grüne Kreistagsfraktion diese Integrationsarbeit für wichtig hält, hat sie folgenden Antrag eingebracht:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Integrationskonzept als Voraussetzung für die Errichtung eines Kommunalen Integrationszentrum zu erstellen. Die kreisangehörigen Kommunen sind bezüglich Konzeption und Wahl eines geeigneten Standorts zu beteiligen“.
Kategorie